dieses Berichts persönlich z« melden. Wer bereits eine auswärtige öffentliche Schule besuchte,wird von ihr ein Zeugniß über seine sittliche Führung und Kenntnisse beizubringen haben.
Nachschrift.
Sowol zu den erwähnten Schulprüfungcn, bei denen auch die schriftlichen Prüfüngsarbck.len der Gymnasiasten in allen Fächern des Unterrichts zur Ansicht vorliegen, als zur geneigtenAnhörung der Reden und Vortrage der zwölf zur Akademie gehenden Jünglinge werden dieGeehrten Vorsteher unserer Schulanstalt, die Eltern unserer Zöglinge und alle Freunde desöffentlichen «Schulwesens und -er gründlichen Wissenschaft nochmals rrgebenst und ehrerbietigsteingeladen.
S p i tz n e r, Rector und Professor.