Der Kabeljau. 269
Hat ein Kabeljau zwey Angeln zugleich verschluckt,so wird er dem zugesprochen, dessen Angclspitze sichnaher beym Auge findet. So straft man die Rach-laßigkcit des andern Matrosen, dessen Angel derFisch zwar eher verschluckt haben kann, der aber
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weil er nicht alsbald aufzog, dem Fische Zeit liestnoch einen Köder anzubeißen. Der, der die Zungenausgeschnitten hat, gibt den Kabeljau weiter; mauhaut nun den Kvpfab, ein anderer, gewöhnlich derCapitän, schneidet den Bauch auf, wirft die Ein-geweide weg, thut aber die Leber und den Rogen ineine besondere Tonne, gibt den Rückgralh demSchiffsjungen, der die Schwimmblase losmachenmuß, und nun wird der auf diese Art ausgenommn:Fisch durch eine Röhre vom Verdeck in den unternSchiffsraum geworfen (89). Hier sitzt schon wiederein anderer; dieser nimmt die Ankömmlinge in Em-pfang, legt sie, bis alles Blut und Wasser abgelau-fen ist, ohne besondere Ordnung in Haufen, undgibt ihnen das erste Salz, und dann erst legt er siein ordentliche Schichten, zwischen deren jeder eineSalzlage befindlich ist. Dieß wird nun fortgesetzt,bis die Fangzeit vorüber, oder die Ladung voll ist.Die allmähliche Abnahme der Lebensmirrel und der