36 Abstellung und Beschränkung derselben.
deplätze vertheilt und zweckmäßiger verwendet,schon sieht man an vielen Orten duftende Kleefel-der, fettes Raygras, kräftigen Spargel und an-dere Futterkräuter in üppiger Fülle aufsprossen,wo sonst aufkahlen, öden Heiden die Viehherdennur mühsam eine kärgliche Nahrung sich zusam-men lasen. Vorzüglich wurde das Weiden aufden Wiesen auch in andern Ländern weislich be-schränkt; so durfte z. B. im Anspachischcn dasVieh nicht nach dem vierten März und nicht vordem Ende Augusts aufdic Wiese» getrieben werden;im Hohenlohischcn nicht nach Ende März undnicht vor Martini ; in den Preussischen Staatenwurde schon im Jahre 1772 alle Huthung aufWiesen im Frühjahre abgeschafft, und der Wic-scnbcsitzerdarfdie Aufhebung der Frühjahrshuthenvon den dazu Berechtigten gegen eine billige Ent-schädigung fordern. In allen Gegenden, wo mandiese Verbesserung anwandte, fand man sich durchden weit reichlichem Ertrag der Heuernte belohnt,und man rechnet, daß im Durchschnitte dasdritte Fuder seit Abschaffung dcrWicfenhuthungbis inS späte Frühjahr-, denn in manchen Ge-genden dauerten diese ungerechten Gerechtsame-