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Zweyter Theil. Welcher auch verschiedene wichtige Verbesserungen und Zusätze zum ersten Theil enthält.
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doch bis ins Jahr isi; zurück. Von den Jahren 1624und ia;i hat man schon ordentliche obwohl etwas un-vollständige ZnchthauSordnungen. Damals wurden Ver-brecher- Bettler / Landstreicher, herumschwcifende Dir-nen ohne Unterschied in das gleiche Zuchthaus aufge-nommen. Ihre Arbeit bestand in Säuberung der Stras-sen der Stadt. An täglicher Nahrung erhielt jederGefangene zwey Pfund Brod und eine halbe MaaßSuppe, doch mußten die Vermögenden diese Kost be-zahlen. Nachdem erlitten aber jene Verordnungen nochmanche Abänderungen. Eine Erkanntniß von 1753 be-stimmte die Arbeitsstunden für den Sommer auf eilfund für den Winter auf zehn; diejenigen Weibspersonenaber, die blos zum Spinnen gehalten wurden, mußtennoch zwey Stunden mehr arbeiten. 176z traf man eineSsnderung der Gefangenen. Man errichtete damals,gleich neben dem Schallenhaus, ein neues Gebäude,dem man den Namen des äusscrn Zuchthauses' beylegte,und das man für solche Leute bestimmte, die sich nurgeringer Vergehen schuldig machen würden Auchward diesen die Kost dahin verbessert, daß sie alle Sonn-tage ein halb Pfund Fleisch, und ein Viertel-Maaß WeinZulage bekamen. Die Vermögenden hatten aber jähr-lich 28 Kronen:o Batzen Kostgeld zu bezahlen.

Der verschiedenen so oft verbesserten Auchthausord-nungen ungeachtet, waren -och bey dieser Anstalt vieleMangel und Unvollkommenheiten. So befanden sichgrobe Verbrecher und Leute, die nur geringe Vergehen

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