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Das H. Capitel.
Von dem Gchallenhaus.
Schallenhaus ist ein groß Gebäu beydem äusseren Wcrckhof/ zwischen denThoren / da die Schallcnlcut, oder soge-nannte im Schallenwcrck Gefangeneeingeschlossen und mitMußnnd Brodterhalten werden; Dahin werden condemMrt LcutÜbeln Verhaltens ab dem Land, da die einten3(1 vittlm, aiköere nur eine Zeitlang mit eisernenlangen Schnäblen an eisernen Hals-Krägen, ande-re all Händen und Füssen in Ketten geschlossen,oder gar an Karren und Stoßbähren angeschmie-det, unter der Aufflicht eines Schallen-krofosendie Stadt räumen, und allen Unrath ab den Gas-sen init Stoßbähren wegführen müssen; Über dißHauS ist gesetzt ein lnss>eüor, vor diesem vomgrossen Rath, jetzt aber von der Burgerschafft;ES hat auch einen verordneten Bctmcister, derMorgenSund Abends mit ihnen bettet, und sie unter-weisen und zur Besserung vermahnen soll. Vorkurtzem ist es neu gebauet worden.
Das