Band 
Zweiter Band.
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Collegia an fürstlicHen Hoefeit, dar-inne die Verrichtungen, so das Hof-33 und Hauswesen, in gleichem die Ge-jjfselle und Einkünfte eines Fürsten be-X.treffen, von den Kammerraethen, Se-33 kretarien und andern Bedienten expe-33 dlert werden. Aber, was schiert dasuns reichssfsedtische Republikaner ?Wenn Kammer in der gelehrten Spra-che eben so viel als Kamm eralwe-sen heisset, so taugt das ja nur fürFürsten, nicht für Republiken. Also sinddas Narrenspossen, die nur den Kopfanschwellen und überladen. Das alleswissen unsere Rent-und Rechnungs-Kanzleyen schon, und brauchen esnicht pedantisch zu studieren.

Hr. Franz. Denn sagte der Rektorauch vom Recht studieren.

Senator. Juristen sind boese Chri-sten ! was Recht studieren ? das müs-sen unsere Advokaten wissen; die, Sa-