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9-) Derjenige Züchtling, welcher an zeiget ;wenn andere vom Durchgehen aus dem Hausereden, oder gar schon in dieser Absicht Com-•plotte gemachet haben, erhalt, wenn seine An-zeige wahr befunden worden , nebst Verschwei-gung seines Namens, eine Belohnung, durchNachlass än seiner Zuchthausstrafe. Da hingegenio.) Züchtlinge, die gefährliche Unterredungenhreren und verschweigen , eben so, wie die Ur-heber von Komplotten bestraft werden.
Als ich nun dieses in meine Tabelleabgeschrieben hatte, setzte ich mich ne-ben dem Gitter än den kühlen Schatten,um zu warten, bis der Guerlner herans-gehen würde.
Ist es auch mceglich, da in diesemHause gebessert zu werden? dacht’ ich.Geprügelt genug! Aber, schlechte Bey-spiele für Besserung, im Pfuhl der Bos-heit und Laster; im Behrelter von Men-schen , die alles Moral - und Ehrenge-fühl ganz verloren haben; wo, sobaldder Zuchtknecht den Rücken' kehret,alle Infamien erzsehlet uiid mit Beyfall