i6g Prozeß zu Basel,
Oberrichter mit eingelaufen wären, die einem selbst forschenden Referenten bei derRevision auffallen müssen. Bei einer innern Ruhr der Seele Hätte ihm bei derRevision ein den Unterrichtern gegebener Verweis, daß sie die Sache zwekwidrigeingeleitet, verzögert und unnötiger Weift die Kosten gehäufet; für alle Sorge,Mühe und Verdruß schadlos gehalten : er würde die Oberrichter verehret und ihreRedlichkeit vergöttert haben. Dem Churfürsten selbst würde die Wirkung seinesVorwortseine innere Zufriedenheit gegeben haben, die nur adle Seelen empfinden,wenn sie einem U-nglüklkchen helfen und das erlittene Unrecht auslöschen. AlleinThurneissern war es, dergleichen Ueberlegungen zu machen, nicht gegeben. SeinProzeß hatte ihn gänzlich aus aller vernünftigen Fassung gebracht. Gleich nachdemer vorgedachten Brief mit der Nachricht von der widrigen Sentenz vow AugustizZr. erhalten, erregte er Himmel und Hölle, und schrie über Plünderung, Unrecht,Gewalt; schmähete auf die Gerichtshöfe und die Richter, die in der Sache gesprochen,und auf seine Anwälde: leztere hätten in der Hauptsacht gefehlet, dieGiltigkeit dernoch währenden Ehe mit einer Chr- «„v Blutschändern, anerkant und ihn Hinter,gangen, daß sie nichtAufschub verlanget, damit er, wie sich bei dergleichen Fällengebürte, persönlich sich einstellen können. Die Richter Hätten ihn ohne Verhörverdamt, indem er dreimal zktiret werden und auch selbst erscheinen müssen; welcheser im gesezten Termin, teils wegen einer Krankheit und vom Churfürsten aufgetra«genen Geschäfte nicht gekont. Der Churfürst hätte ihm zur Hinreise nicht Urlaubgeben wollen und gesagt: man würde ihn wol wieder zkliren; ein solcher Handelwürde nicht auf einen Tag beendiget. Er solte einen Anwald an seiner stat schik,ken, und einen Prokurator zu Basel verordnen, der die Klage fürs erste anhören,und, so ihm die in Schriften überschikt, würde man ihn nach Brauch Rechtenswieder zitkren : alsdann würde der Churfürst weiter mit ihm davon reden. Allesdieses, nebst dem ganzen Verlauf seiner Heiratsmkshelligkeiten, und wie man mitihm bei den Baseler Gerichten verfaren; stelte er den 28. Nov. i ;8r, dem Churfürstenin einer weitläufigen Supplik vor, die der Hofrichter Frkderich Hake übergab. Erbat zugleich um des Churfürsten Schuz und Vorwort, und gestehet selbst -): er
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