der Chirurgie rc. ioz
alten lateinischen und auch der arabischen Wundärzte, waren ihm sehr wol bekant:und wenn er chirurgische Krankheiten beschreibt, so führt er allemal erst an, wie dieAlten nach den vorher beschriebenen fünfSekten prozedirr hätten, und fügt alsdannseine eigene Meinung hinzu, in welchem Falle diese oder jene Methode den Vorzughätte; und bestättiget solches gemeiniglich mit Erfarungen aus seiner eigenenPraxis. Auch die §. XXVI. angeführte fünfte Sekte Hat er nicht ganz vergessen,sondern den Kranken zuweilen aufgegeben, welchen Heiligen sie in diesem oder jenemGebrechen anrufen solten. Außer der lateinischen, verstand er auch die griechischeSprache, weil er die Schriften des Hkppokrates und Galenus gelesen hatte; die zuder Zeit noch nicht in das lateinische übersezt waren. Merkwirdkg ist die Stelle,WV er VVN dem damals gewöhnlichen Unterschiede in den Verrichtungen der Aerzteund Wundärzte seine Meinung sagt. Er schreibt im i z.Kap. des zweiten Buchs,von dem Biß giftiger und wütender Tiere: daß deren Kur gemeiniglich dem Me,dikus und nicht dem Chirurgus zugeeignet würde; lezrcren liesse man nur nach denArabern uud Salernern, die Bisse der nicht giftigen Tiere zu kurkren übrig; aberweil bei den Bissen wütender Tiere auch eine Haudwirkung wäre, so käme demChirurgus das mehrere Teil davon zu, so mit der Hand zu verrichten wäre. Erfügt hinzu: „Aber nüz und gut ist, daß der Cirurgicus zu jm nein den physicus,„soliche Cur und giftigkeit abzustellen; das Herz und kraft des Menschen zu behüten;„die gift wieder außzutreiben; aber die äußerliche Curkrung gebühret dem Ekrur-,, gicus mit der Hand zu vollbringen. Wiewol ich wol erkennen mag, das nimmer„kein guter Cirurgicus seyn mag, er sen denn etwas in physica gelehrt, desgleichen„derPhysicus, er sey denn auch in derCirurgie gelehret, wann zum dickermaleines„ fürkumpt das dem ander gezimpt zu thun. Darum beschäm sich keiner den ande,„ren zu suchen, oder zu rufen in der Not des siechen, dadurch er lob und eer erwer»„bet, und schand und schaden vermeidet." Durch ihn haben wir auch einen seinerLehrer, den vorher angeführten Johann von Dokkenburg (vermuthlich Toggenburg)kennen lernen; auf welchen sich eine Stelle beziehet, die wir H.XXVI. S. ;c>;. alsein Beispiel, wie sich große Herren zu der Zeit gegen das Zubringen ungeschikterund viel versprechender Wundärzte in Sicherheit zu setzen suchten, anzuführen ver-sprochen haben. Wir wollen sie aus Braunschweigs 2.Buch, Kap. VII.mit seinen
Ce r Worten