4?o ?r. Buch. Von gemeinen Tagleisttmgen _
ein Stimm; Dann man die Stimmen nach den Orthen / und
nicht rnd) den Borten abzehlt. (m)
mit was Es handlen aber nicht alle xiii. Orth von denen Geschäften/Unterscheid so auf den Tagleistungen fürgebracht werden / sonder wannetn?stö *S u tracti ren ist von den gemeinen Vogteyen / so von den' vu. oder vui. Orthen bevogtetwerden/ und man die Appellationenaus denselbigen verhört / oder sonst etwas handlet / das dise Orthallein antrift / so kommen nur die Botten diser Orthen zusa-men / rathen und mehren um dieselbigen Sachen. Wann manaber wegen den Vogteyen jenseith dem Gebirg/ so von den Xll.Orthen bevogtet werden / zuhandlen hak / so sitzen dann auch dieXU. Orth. Wann man aber von Sachen/ die gemeine Eydgenoß»schaft antreffen / handlet / so kommen der xw. Orthen Bottenzusamen / und wird dises für einen gemeinen Eydgenöffischen Taggehalten.
rrach x>tv Als aber zu unseren Zeiten sich etwas Zweytrachts der Relt»ieeTe"?; 0 ,on halben in der Eydgenoßschaft erhebt hat / sind auch besonder-gion emste- bare und neue Tagleistungen entstanden. Und unter andern Or-den neue then kommen oft insonderheit zusamen dise V. als : Lucern/Urs/Schweitz / Uneerwalden und Zug. Dise halten noch steiff dieLrchm. Lehr und Gebrauch der Römischen Kirchen / haben auch unter ein-anderrn eine engere Freundschaft und Verständnuß. Derhalbenso man die v. Orth nennet / verstehen wir mehrtheils dise / undnicht die v. alten Orth / als: Urf / Gchweiy / Untertreiben/Lucern und Zürich/gleichwie wann wir in. Vll. oder VM.Orthnennen / so verstehen wir sie nach der Zeit und Ordnung / wie siein den Bund kommen sind. Etwann kommen mit den v. Orthen< _zu-
(m) In denen auf den Tagsazungen oder durch Correspondrntz unter denenOrthen behandlenden gemeinen Eydgenöffischen Stands Geschäften werdendie Stimmen niemalen abgezchlet/als solche nicht nach dem Mehr der Stim»men ausgesprochen werden / zumalen einem jeden der Orthen über solcherlcyKrieg / Fridens * Bundnussen und dergleichen Stands »Sachen ansehende Ge»schaft lediglich steystehet sich gut befindend zuerklähren/mit anderen Ortheneinzustimmen/oder aber von selbigen sich abzusönderen / undhterinndiemeh»rere Stimm die andere nicht nach sich ziehen/ als deffe Exempel in der m demersten Theil befindtlrchen Historie sonderlich in Ansehung der Bülwnuffen zu»sehen; Wie aber und worinn das Mehr der Stimmen in denen Sachen/stdie gemeine Vogtcylich» Geschäfte ansehen; ferne Mühsamkeit habe / wirdunten bey Selbigen des «ehremangeftigt «erden.