II, Buch. Von dem Abbt von St. GaUcn. ?8i
Bon dem Regiment der Zugewandten.
Bon dem AM von St. Gallen. c->)
D^Achdem ich beschriben habe das Regiment der xm, Orten / so3/üv wil ich jetz der Ordnung nach handle« von den ZugewandtenOrren / unter denen sind die vordersten/ der Abbt und die GkadrSt. Gallen.
Es sind aber die Aebbte von St. Gallen vor zeiten mächtig /gewaltig und reich gewesen / und werden noch unter die Fürsten desReichs gezehlet/aber welcher Kayler ihnen disen Tikul gegeben habeist mir nicht in wüsten. Johannes Stumpfin seiner Chronic/zeu-het an einen Priester zu pfäffers Eonrad genannt / der schreibe/daß Abbt Ulrich von Hohen - Sax erstlich distnTitul zu Basel vonKciyser Philippo empfangen habe. Und ob villeicht dem Kloster anseinem Vermögen möchte abgegangen seyn / so ist es doch noch nichtsdestoweniger gewaltig und hateine schöne Landschaft.
Im Thmgäu beherrschet ein Abbt von St. Gallen die StadtWeil / und hat sein Pfaltz daselbst/ auch seinen eignen Statt-halter. (b) Demnach hat er eine schöne Landschaft (c) der
Cccc z. Gores,
(a) Von den Geschichten der Stift St Gallen ist oben Pag. - 8 /.feg. nachzu-sehen / darbey aber allein zubcmercken / daß Pag. 290. in den Anmerckun-gen lir. lc. durch einen Truckfehler das Jahr > 48 -. an statt 14/1. als in wel»chem das Schirm »Burg-und Land-Recht mit Zürich/Lurern/Schweitz undGlarus errichtet worden/ geftztist.
(b) Der Statthalter zu SXtyl ist gewöhnlich ein Conventual von St. Gal-len / welcher nebst noch einem in dortiger Pfaltz sich aufhaltendenConventual auch dem Pfaltz «Rath daselbst beywohnet / vor welchem dieAppellationes von den Nrdrren Gerichten aus dem Wyler-Amt bcnamlichdem so genanten Berg - Gericht oder Schneggen- Bund und Wengj beurthei-let werden / und von bannen die Appellation an den Abbt immeciialc ge-het : Bey diserem Pfaltz - Rath haben übrigens von den Weltlichen den Bey-sitz 12. von dem Fürsten iibere ernamsende Pfaltz - Räth / daninler derHoff-Amman Prases, auch ein Reichs-und Lehen-Vogt rc. begriffen.
r c ) Die Stift St. Gallen hat in diseren Ottben ganz verschiedene Recht / alsan einigen dir Hohen und Nideren Gerichten / als zu Roschach / Thnm-back / Gvldach / Unteregg / Mörsrvetl / Tablata / Goffau / Waldkirch/Mula/ Hüttischwyl / Dernhardzell/ Lunniswell/Berg/Wlttenbach/ Rott»mont / StrubrnB / Geisemald/ Helffenschwyl / Bergknecht / Zutzweil / Zu.
St. ©allenzuvorderstunter denAugewand»ten.
Vorzeitenmächtigund ein8urst desReichs.
Beherrscht»m Thur-gäu d-iestadtwrl»