Buch 
Von dem Regiment der lobl. Eydgenossschaft : zwey Bücher, in deren ersterem ein kurtzgefasste politische Historie der helvetisch- und eydgenössischen Sachen ... in dem anderen aber eine Beschreibung der Eydgenossen Fridens- und Kriegs-Uebungen ... / von Josia Simlero ; nun aber mit erforderlichen Anmerckungen erläuteret und bis auf disere Zeiten fortgesetzet von Hans Jacob Leu
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_ __ II. Buch» Von bett Grau-Bündtneren._ 6 n

Icc der Merula Competenz übersteigen / gleich der Amman zu Sumada sol«che nebst > 6. aus selbigem Theil genohmencn Richteren deren ob der IVlerula.Die allgemeine Zusammenkünften werden gehalten aller Angies (in Der 2 luw)in der Gemeint» Bever - allwo der Landamman / Canzler / Criminal -Richter / auch Gesandte auf die Bunds« Tag /Landvögt rc. erwehlet werden/und kommen daselbst 16. Dotlen zusamen / 4. von Zutz und lVladulein, r.von Scams / und r. von Campovast und Sumada j und von übrigen Ge-meinden jederer einer; An disem Orth werden auch die IVlarrimonial-Ge«schüft behandlet von dem Landamman und 16. Rlchteren / und von gleicherAnzahl die Criminal - Geschäft / und zwahren zu Sumada ob der Merulaund zu Zutz unter derselben. Unter-Engadln wird in zwey Theil durchden Berg Fuion in Ansehung öet Cnmmalten / und durch das Thallalna (Val lalua) in Civil- Sachen umerscheyden / Massen Fettan desersteren halb in das Ober« / des letstercn wegen aber in das Untere« Theilgehöret. In dem Oberen Theil genannt X Vin. ob Val Tasna haben dieGemeinden Zcrnetz / Süß / Sam / Guarda und Steintzberg einen Ammanund *f. Richter m Civil -Sachen / und mit Fettan ein Criminal-Sites)»ler: 'Tn iviatnmonial - Sachen urtheilet der Amman Mit ?. Ricken.Sn dein unteren Shell oder XIX. unter Val Tasna ligt Fettan »Schuls undSii'S/und befindet sich da, inn erstlich der Landamman / der;. Jahr in Sins /s. in Schuls und 2. l» Fettan durch verordnete Oepmirtein der Ebne Tellierunter S ins erwehlet wird/ so sind auch in disen 3. Gemeinden einige Geschlechterund Familien/die ihren ei tenen Amman und Gericht erwehlen/und wird derAmman in dem tzloster Munster beeydkget. In ^atrimonial-L>achen»rtbeilennebst dem Amma» 2. geistliche und ein 1. weltlicher Richter. In dem Un»leren Engadm und obbemelren Gerichren Remus / Schlins und Samün werden1 2. Criminal- Richter von den Gemeinden 2. Jahr IN Schuls/ 2. in Sins/2. inSteinus e we! let/wclchedie. riminal-SachenselbigerOrlhen behandlen; dieDuff n gehören nach Abzug der Gerichts« Kosten denen Gemeinden / doch hat die'Confiscation aller Minien bey ihnen keinen platz. XX. Münsterthal. Sel«biges / was darvon annoch m Brmdten gehöret / bestehet in 3. so genanntenTerselfn/ Munster/ St. Maria rnd Cirfs / allwo ein Jahr um das an-der der civn-Rtchter erwehlt wird / und mit 3. Rechtsprechern aus jedemTeisa! in Civil-Sachen urtheilet / auch in Criminal-Sachen richtet selb!«ger mit obbcmeldren Gcschwohrnen / und ist hierbei) im Namen des Biswoffsvon Ci.ur Kläger der Hauptmann von Fürstenberg / deme auch die Bussenund Kosten gehören. XXI pusclav. Daselbst beurtheilet die Civil -Sa-chen der Podesta allein/ welcher nebst dem Canzler von zwolffRathshenen/welche unter seinem Pradidio die Criminal -und Matrimoniaf - Sachen be»handlen / ei wehtet wird : die Rathsherrcn aber mit den 5. Appellations-Richtercn werden erwehlet von dem Deeano unö den r.CK.ialen t die so viel«is Seckelmeister:) und dise durch das Lovs. In den übrigen Gemeinden die»ft» shoch"crlcbts urtheilet tti Civil -Sachen bis auf ;o. Gulden ein Ammanmit 6. Rlchteren / die Execution aber muß von dem Podesta zu Pusclav

begehrt werden

In Ansehung! der Hoch

Gerichten GenerdGgggr

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