622 _II. Bu ch. Vsn den Grau - Bündmeren.
pluxs. Demnach jenseits den Alpen (r) folget erstlich plurs / ein |dt>o*nergrosser Flecken aufebnem Grund unten an dem Gebirg gelegenezu beyden Seiten des Flusses Mayra. Daselbst hat es ein besonderesStemwerck / darauß man Häfen zum Kochen drehet. Man gibt vor/daß diser Stein die Art hab'e daß er kein Glft dulde / sondern so baldman ihn zum Feurstelle und sieden lasse /werffe er das Gift auß/ ichwolle es aber mcht gern versuchen. DerVogtzu plurs.wird von ih-nen ein potestar genennet/ und verwahrt im Namen der dreyenBündten die hohen und nidern Gericht zu Plurs und in den -bcyge-legenenDörffern.
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(r) Zu mehrerer Erläuterung dessen / was der Author von den gemeinen
Vogteyen der III. Bünden jenseith den Alpen in Italien meldet / ist annochfolgendes aus Ouleri Chron. RhxtXib. u. 12. 1}. und Sprechen Chron.Rlm. Lib. 7. nachzuhollcn.
In der Herrschaft worms (Lormio ) wohnet der Podesta zu Wormsselbst/ empfangt von dortigen Unterthanen eine gewisse Besoldung und pra>fidirt in Einsamlung der Stimmen: Er praesidit't in allen Civil und Cri-minal-Sachen / hat nebend sich seinen Statthalter und Vkarios die er ausdem Rath nehmt, auch einen Eantzler und den einten Schlüssel zu allen Pro-cessen und rechtlichen Schriften; Die Wormser aber geniesscn vil Freyhei-ten/ erwehlcn auch ihre Gfficialen und Räth yantz frey / und zwahren durchdas Loos mit schwachen und welffcn Bohnen alle 4. Monath um / da ausdemStadtlem Worms und denen 4. TheilerenPorbon, Inner-und Unter-Thal/ auch Luvin (welch lctsteres aber nurdarzu gibt) Sechzig zusamenkommen / und darvon die so schwache Bohnen aus einem verdeckten Geschirrheraus langen / je einen zu der vacantm Stell zuernamscn haben; Dlse er-wehlen also die Officialen (so die vornehmste Ehrenstell ist) nebst denenRathsherren und Rechtsprechcrcn/ del'en in Criminal-Sachen i6.als iv.ausdem Städtlein und 6. aus den Thaleren/ in Civil-Sachen aber i z. alle ausdem Stadtlein/ doch haben die aus dem Thal Luvin m geringeren Sachen«in eigne» Amman.
In dem Velrlm/ Italiänisch Valrelina sind z. Teryier und die GemeindTell ; Denantlich das obere Tertzer/ da der Podesta zu Tiran wohnet/ dasmittlere Techer/ da der Landshauptmann und Vicari zu Sonders restdiret/und das untere Techer/in welchem r. Podesta wohnen einer zu Morbenund der ander zu Trazona, nebend welchen auch noch ein Podesta zu Teilresidiret ; Ein jeder solcher hat seinen Statthalter/ Eantzler und Bedienteund empfangt sein Einkommen theils aus der Obrigkeitlichen Cammer / theilsvon dem Thal selbst ; Ihr Amt währet r. Jahr / und hat jeder dieund nidere Gericht m Civil- und Criminal- Sachen in seinem Tertzer zu«verwalten / auffert daß der Landshauptmann zu Sonders nebst dem Lrimi-nale in dem mittleren Tertzer/ auch wann die Sachen derOrdnung »»») stn klie«elangen/ in dem gantzen Velilem zugebrethen hak.