Buch 
1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
Entstehung
Seite
30
JPEG-Download
 

Dieſer ſyſte-matiſche Vor-tras iſt beſon-ders bey denCameralwiſ-ſenſchaftennoͤthig.

30 Von den allgemeinen Grundſaͤtzen

Wiſſenſchaft bloß aus Erfahrung und Uebung, odermit dem Gedaͤchtniß erlernet haben, bey tauſenderleyVorfaͤllen zweifelhaftig ſeyn, und wankende Ent-ſchließungen ergreifen werden.

*) Ich habe in der muͤndlichen Unterredung mit ho-hen und erleuchteten Miniſters angemerket, daß ſiedie demonſtrativiſche Lehrart, nach welcher manalle Worte, ſo verſtaͤndlich ſie auch jedem Bauerſind, muͤhſam zu erklaͤren, und den Zuſammenhangder Schluͤſſe und Gedanken, ſo leicht er auch vondem ungeuͤbteſten Verſtande eingeſehen werdenkann, durch haͤufige Wiederholungen und Berufun-gen auf die vorhergehenden Ausfuͤhrungen aͤngſt-lich zu zeigen ſuchet, vor eine große Pedanterey hal-ten. In der That kann man auch keine vortheilhaf-tigere Gedanken davon haben, wenn man dieſe undandere laͤcherliche und abgeſchmackte Bemuͤhungender Demonſtrierſucht vernuͤnftig zu beurtheilen imStande iſt. Deshalb aber wird die vernuͤnftigedemonſtrativiſche Lehrart, welche den Vortrag derWiſſenſchaften auf einen weſentlichen Zuſammen-hang gruͤndet, und eine Wahrheit aus der andernableitet, allemal ihren vorzuͤglichen Werth behal-ten. Ich habe dieſes in dem gegenwaͤrtigen Buchezu leiſten geſuchet; dabey aber alles dasjenige ſorg-faͤltig vermieden, was Staatsbedienten und Stan-desperſonen im Leſen ekelhaftig und gezwungen vor-kommen koͤnnte.

§. 2.2⸗0

Dieſes hat um ſo eher bey denjenigen Wiſſen-

ſchaften ſtatt, welche zu der Regierung eines Staatsgehoͤren, beſonders bey den eigentlich ſo genann-ten Cameralwiſſenſchaften. Die Vorſorge einerweiſen Regierung muß ſich auf tauſenderley Gegen-ſtaͤnde erſtrecken, welche alle den genaueſten Zu-ſammenhang miteinander haben. Wenn nunjemand keinen allgemeinen und zuſammenhangenden

Begriff