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leistenden Beyträge bestimmt werden. — Die Gemeindräthe sind ver-pflichtet durch die alljährlich vorzunehmende Feuergeschau, die Vermeh-rung oder Verminderung des Assekuranzwerths der Gebäude zu bestim-men. Damit aber nicht wegen jeder' geringen Veränderung der An-schlag geändert werde, so muß der vorige Anschlag von Gebäuden dieunter und bis auf Z000 fl. gewerther sind, um ein Fünftheil, und vonsolchen, die über 5000 fl. gewerthet sind, um ein Zehntheil sich erhöhtoder vermindert haben, ehe etwas an der Schaßung abgeändert wird.Sobald nun unglücklicher Weise ein Brand entsteht, wodurch einoder mehrere Gebäude beschädigt oder eingeäschert werden, so wirdLurch den betreffenden Gemeindrath mit Zuzug von zwey bauverstän-Ligen Männern, der Brandschade beaugenscheinigt, und zu HandenDer Assekuranz - Commission eine Schaßung vorgenommen. Die Er-hebung der Assekuranz-Beyträge wird jährlich nur einmal, nämlichmit dem i. December, für alle in Jahresfrist eingetretene Brandn»-glücke enthoben, wobey die hohe Regierung bey dringenden UmständenLen Hülfsbedürftigen mit den erforderlichen Vorschüssen an die Handgeht.
Tabelle über den Assekurations -- Werth der Staats'und Privat - Gebäude im Canton Zürich ,nach den Amtsbezirken.
Oberamt
Assekurativns-Werth derPrivatge baute
Assekurations-Werth derSkaatsgebaude
Zusammenzug
(davon kommenKnonauWädenschweilMeilenGrüningenKyburgGreifenseeWinterthurAndelfingen EinbrachRegensperg
i 3 , 328 , 86 o
7,629,330
2,249,600
4,664,560
4 , 322 , 63 o
3,973,369
3,208,800
2,642,740
-6,872,060
2,971,410
3,662,910
2,646,040
466,620
344,000
106,220
81,000
89,600
167,060
46,280
61,680
180,460
69,860
81,260
71,120
13,782,180a.d.St.Iürich2,354,7204,785,5604,4i2,i3o4,130,410
3,2Z4,o3o
2,604,420
6,002,600
3,o3o,76o
3.760.160
2.716.160
Zusanimenzua
49-43 i, 85 o
1,841,180
5o,773,o3o
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