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Memorabilia Tigurina : neue Chronik oder fortgesetzte Merkwürdigkeiten der Stadt und Landschaft Zürich / Johannes Heinrich Erni
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99
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oder irgend ein anderer. Ein Probst aber sollte zwey erwählen, unddas Capitel zwey. Dieser Beschluß wurde von dem damaligen Bi-schof von Konstanz , Heinrich von Klingenberg bestätigt. Im JahrJ 377 verurkheilte der Probst einige Angehörige von Höngg wegen un-gezogener Reden gegen das Stift, zum Frohndienste beym Bau desKirchrhurms. Ao. -479 erließ Pabst SixtliS IV. eine Bulle folgen-den Inhalts: Er seye von Bürgermeister und Rath zu Zürich berich-tet, daß weder die Kirche zum Großen- noch die zum Frau-Münsterausgebaut, ja daß eine derselben wegen Alter sich senke; die Wasser-kirche aber seye ins Wasser gefallen. Weil es aber zu deren Wieder-aufbauung an genügsamen Mitteln fehle, und damit das Volk dieseOrte desto fleißiger und andächtiger besuche, werde denjenigen,welche von Felix und Regula Abend an, 8 Tage lang nach einanderdiese Kirche täglich einmal besuchen, oder soviel sie 8 Tage lang zuihrer Nahrung bedürfen, an diese Gebäude schenken, eben der Ablaßversprochen, welchen die erlangten, so in leßtgehalrenem Jubeljahr zuRom gewesen, und die sieben Kirchen besucht. Dieser Ablaß solle 5Jahr lang währen, rc. Ao. 1487 und in den folgenden Jahren wur-den die Thürme mit neuen Helmen geziert, und zwar großentheilsdurch freywilligen Beytrag. Ao. i 488 ward der Karlsrhurm vonKaiser Karls Bild an hinauf gemauert; Baumeister war Hr. Zunft-meister Joh. Heidenreich. Ao 1585 ward ein Helm auf den Thurmgemacht und mit Kupfer bedeckt, wozu 80 Centner verbraucht wur-den. Ao. 1646 wurde die Kirche renovirt und inzwischen einige Wo-chen lang in der Wafferkirche Gottesdienst gehalten.

Bis zur Reformation war dieses Stift von dem Staat ganz un-abhängig, wurde auch damals nicht in die Cathegorie der Klöstergesetzt, und daher nicht aufgehoben, sondern änderte nur fein Dogmaund übergab der weltlichen Regierung seine herrschaftlichen Rechte,beschenkte die bereits bestandenen oder neugebildeten Armeninstitutemit den Gefallen eingezogener Caplaneyen, trat zwar unter den Schußder Landesobrigkeit, blieb aber in allen seinen ökonomischen und son-stigen Angelegenheiten vollkommen seines Rechtes. Um diese Zeit wur-den (nach dem Begehren des Stift) zv>en kleine und zween großeRäthe unter dem Nahmen von Pflegern des Capitels und des Stiftsgeordnet, um gemeinschaftlich mit den Chorherren ihre Geschäfte bera-then und ausführen zu können. Schon damals erhielt das Stift demWesentlichen nach, seine jetzige Organisation. Die aus Grundzinsen,schenken und Geldintereffen fließenden, und theils in das von einemaus dem Mittel der Chorherren eigens bestellten Stiftsverwalters oder