ter, als Präsidenten des Cultus, und eine Anrede des Herrn I. C.Boßhart Decans von Zug, im Namen des Hochw. Hrn. General-Vikars des Bisthums Konstanz feyerlich eingeweiht.
Ao. igog Sonntags den 28. August ward nach vollendeter Re-paratur der St. Peters-Kirche zum erstenmal wiederum Larinne Got-tesdienst gehalten. Auch erschien unterm 30, dieses Monats einePublikation von Seite des L. Stillstandes zu St. Peter, vermögewelcher verordnet ward, »daß, vom r. Winkermonat laufenden Jäh-stes (1808) an, in den Kirchhof zu St. Anna, einzig, wie früher-»hin, die Leichen von Petrinischen Stadtverburgerten beygesetzt, «li-ndere Leichen des Stadtbezirks dieser Kirche hingegen, wiederum in»dem Kirchhof zu St. Jakob bestattet werden sollen."
Kirchliche V e r f a ss u n g.
Der ganze Kanton Zürich , ein Theil des Pfarrdorfcs Dietikou,und des Slädtgens Rheinau ausgenommen, ist der reformirtenReligion zugethan. Die gestimmte Geistlichkeit ist in das Stadt -und 9 Rural-Capitel (°Decanare) eingetheilt, deren jedes einen Decan,Cammerer und Notarius hat. Bey ersterem versieht der Anristes,als Vorsteher der ganzen Geistlichkeit des Kantons, die Dckanats-Würde.
Die Zürcherische Geistlichkeit versammelt sich jährlich im Herbst-monat zu einer Synode. Die ProfefforeS und die übrigen geistlichenSchullehrer, die keine Pfarrstelle bekleiden, und nicht zu den Capitelngehören, haben ebenfalls Sitz und Stimme dabey, so wie die Classeder jüngern Geistlichen, die ein eigenes Capitel bilden, und untereinem Decan und Präses stehen.
Die Leitung der kirchlichen Angelegenheiten ist dem kleinernund größern Kirchenrath übergeben.
Ersterer besteht, unter dem Vorsitz des Antistes, aus denChorherren, den Pfarrern am Fraumünster und bey St. Peter, nebst3 Kantonsgeistlichen, von der Synode gewählt und vier weltlichenBeysitzern. Er verfügt über das täglich vorfallende, macht die Vor-schlage über erledigte Pfarren, prüft und vrdinirt die Candidaten,erörtert kirchliche Vorfalle und Streitigkeiten erster Instanz, undführt die Aufsicht über das Kirchenwesen und die Geistlichen.
Der größere Kirchenrath besteht aus allen Mitgliedern desinnern Convents , den sämmtlichen Decanen des Kantons, und vier