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eigen Zehnten in verschiedenen Ortschaften des Cantons ziemliche Schwie-rigkeiten. Besonders zeichnete sich die Gemeinde Fehraltdorf durchWiederaufpsianzung von Freyheitsbäumen und Zusammencottierung ei,ner beträchtlichen mit Prügeln bewaffneten Mannschaft aus. Es wur-den einige Compagnien Franzosen , wie auch das in Zürich garnisoni -rende Militär, nebst einigen Kanonen dahin abgeordnet, und nur da-durch Thätlichkeiten und mehrerer Widerstand verhütet.
Jnr März kam eine neue helvetische Constitution gedruckt zumVorschein. Sie bestand in folgenden Artikeln: i) Gebietseintheilung.2) Religions- und Kirchenwesen. 3) Allgemeine und Cantonsbefug-nisse. 4) Allgemeine Verfassung. 5) Canronalorganisation. 6) Rechts-pflege. 7) Wahlbarkeits-Bedingnisse.
Der Senat zu Bern ernannte in die Wahlkommission des Can-tons Zürich folgende fünf Mitglieder: B. Alt-Seckelmeister Esthervon Zürich ; B. Exminister Finsler von Zürich ; B. Caspar Ott vonZürich ; B. Jeannet Sulzer von Winterrhur; B. Heinrich Rutsch-mann, M. I). von Hüntwangen .
Vom ig. bis 20. März wurden in der Großmünsterkirche, nachLautung aller Glocken, die Generalversammlungen der Stadtgemeindegehalten, und durch geheimes Stimmeninehr zwanzig Bürger zu Wahl-mannern erwählt.
Den 23. versammelte sich das Corps der Wahlmänner des Di-strikts Zürich , um die gesetzlich bestimmte Zahl von dreyßig Wählba-ren in die Cantonstagsaßung zu ernennen.
Den 26. April versammelten sich die dreyßig Mitglieder der Can-tonaltagsahung unter dem Vorsitze des Regierungs-Statthalters aufdem Ralhhanst, zur Annahm^ oder Verwerfung der allgemeinen hel-vetischen Staatsverfassung. Sie wurde einmüthig angenommen, unddann zur Entwerfung einer Cantonsverfassung durch absolutes Srim-menmehr eine Commission von fünf Männern geordnet, nämlich: B.Regierungs-Statthalter Reinhard; B. Finanzminister Finsler; B.Administrator Pestalutz; B. Alt-Untervogt Wälder von Wehikon und
B. Jeannet Sulzer von Winterrhur.
Es war hohe Zeit zur Annahme und Anordnung der Commission,denn schon am 17. wurde in Bern zur Einführung einer neuen all-gemeinen Verfassung und Entwerfung von besondern Cantonal, Orga-nisationen eine Consulra zusammenberufen, und zwar von Zürich : B.
C. Escher, Präsident der Verwattungs -Kammer, B. Rebmann vonStafa und B. Meyer von Zürich , Cantonsrichter.
Im May erschien nun die abermalige neue helvetische Constitin