XXI
mäß bestimmten und deutlich ausgefüllten,gedruckten und allein gültigen Exemplarsvon einem Empfangscheine, Bücher vondem Bibliothecario ordinario oder feinenAdjunctis, welchen der Abwart der Bi-bliothek dafür zu Diensten siehet, auSge-liehen werden, bleibt wie bisdahin aufMontag und Donnerstag Nachmittag von2 bis 4 Uhr fcstgcfcht. Auch sollen alleBücher, welche, sowohl überhaupt, als auchbesonders auf die Zeit der jährlichen Re-vision (oder auf die erste Woche des Octo-berö) wieder zurückgeschickt werden, undzwar ohne allen Unterschied, von wem sieseyen in Empfang genommen worden, zukeiner andern als zu der so eben genanntenZeit wieder zurückgegeben oder zurückge-schickt werden dürfen, damit von den näm-lichen Personen der Empfangschein nichtbloß abgenommen, sondern auch wieder zu-rückgestellt, und das Entlehnte nebst demEntlehnet- im Journal könne abgeschriebenwerben.
b. c. An diese gewöhnliche Zeit der Bücher-Ausleihung sollen die Mitglieder der Bi-bliotheks-Gesellschaft allein nicht gebundenseyn, sondern das Vorrecht genießen, daßihnen mcht allein zu jeder Zeit, wo derAbwart sich im Laden befindet, der freieZutritt zu der Bibliothek, sondern auchdie Erlaubniß gestattet seyn soll, diejenigen