Band 
[Band 4.]
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Achten Theils fuͤnftes Buch. 132

Klagen, und brachten es ſo weit, daß dieFreyburger ihre Geſandte auf Bern ſchickten,mit Bitte, daß die von Bern, mit ihnen ſichdieſer unſchuldig-bedraͤngten annehmen wolten.Dieſes wuͤrckte ſo viel, daß die Berner nichtnur die von Genf ihrer Huͤlffe ſchrifftlich verſi-cherten, ſondern auch mit Freyburg und So—lothurn ihre Geſandte zu dem Hertzog abſende-ten, daß er die von Genf bey ihren Freyheitenruhig ſolte verbleiben laſſen. Dieſe aber konntenvon dem Hertzog nichts mehr erhalten, als daßer denen ausgetrettenen erlaubet, mit einem ſi-chern Geleit auf Genf, allwo er ſich damahlsbefand, zu kommen, und ſich alldort vor ihmzu vertheidigen. Weil er aber in ſeinem Ge—leits⸗Brief ihnen nicht erlauben wolte, in dieStadt zu kommen, ſondern auſſer den Maurenund folglich auf ſeiner Bothmaͤſſigkeit ihre Ent-ſchuldigung anzubringen, konten ſie nicht trauenſondern arbeiteten ſo wohl zu Bern als zu Frey-burg, daß Genf von beyden Staͤdten, wie auchvon Solothurn in Burgrecht moͤchte aufgenom-men werden, fanden auch bey den zwey erſternOrten gut Gehoͤr; Solothurn aber wolte ſichdarzu nicht verſtehen.

Der Hertzog, ehe er noch auf Genf ge-kommen, ließ in dem Monat October durchſeinen Vidome und den Richter Barralis ander Buͤrgerſchafft arbeiten, daß ſie ihn fuͤr ihreneigenmaͤchtigen Herren 8 wollen; weil

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