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[Band 5.]
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90 Geſch. der Schweitzer.(1540

Erdreich zum Eigenthum gegeben. Endlichſolte der Landvogt allen ſeinen AmtsAngehoͤri-gen ernſtlich anbefehlen, die Predigten fleiſſigund aufs minſte des Sonntags und an denFeſt⸗Tagen bey ihrer hohen Ungnade zu beſu-chen. Es hat auch in dieſem Jahr eine StadtBern die Schloͤſſer zu Iferten und Morſeewieder aufgebauet, und andere Anſtalten zuBeſchuͤtzung des Lands gemachet.

Im folgenden XF goſten Jahr ſetzte diehohe Obrigkeit ihre Sorge fuͤr die eroberteLande fort. Sie ſendete den neundten April indieſelbigen eine anſehnliche Geſandtſchafft, dasEinkommen der Praͤdicanten in eine rechte Ord-nung zu bringen, und denſelbigen Zehenden,Boden⸗Zinſe, wie auch liegende Guͤter zu ihremnothwendigen Unterhalt zu beſtimmen. Alleindie Pfarrer, wie es der heutige Augenſcheinmitgibet, haben ſich mit Zehenden und derglei-chen nicht beladen wollen, ſondern ihr Einkom-men an Geld und Feld⸗Fruͤchten verlanget, wel-ches ihnen auch bewilliget worden. Fehrnersnachdem Raͤthe und Buͤrger ermeſſen, wieviel an Auferziehung der Jugend gelegen, unddaß es nicht genugſam zu Lauſanne eine hoheSchule angeleget zu haben, ſondern auch eineuntere Schule vonnoͤthen, in welchen die Kin-der, biß daß ſie der hoͤhern Wiſſenſchafften faͤ-hig in den Sprachen und andern Anfaͤngenunterwieſen wuͤrden; als entſchloſſen ſie 25

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