1625) Vierzehenden Th. VIII. B. 227
den feindlich angegriffen, ſo gebe er zur Ant,wort, daß nicht ſein Koͤnig des Hertzogs Feind,ſondern daß dieſer ſich feindlich gegen den Koͤ-nig auffuͤhre, indem er ihm nicht nur Loireeingenommen, ſondern auch die Republick Ge-nua, die unter ſeinem Schutz ſtehe, bekrieget,ſey alſo dem Hertzog von Feria nicht zuzumuthen,daß er erwarte, biß der Meylaͤndiſche Staatzum andern mahl angegriffen werde, und weilder Hertzog von Savoyen die Paͤſſe frey habe,und ſo viel Voͤlcker koͤnne machen aus Franck-reich kommen als er wolle, ſo ſey nicht billich,daß dem Koͤnig von Spanien alle Paͤſſe beſchloſ-ſen werden. Wann die Catholiſchen Eidsge-noſſen koͤnnen verhindern, daß dem Hertzog kei-ne Huͤlffe mehr aus Franckreich zukomme, ſowerde ſein Koͤnig die Paͤſſe durch die Eidsge-noſſenſchafft auch nicht mehr begehren. Hieraufgieng der endliche Schluß dieſer Tagſatzung da-hinaus, daß weil beyderſeitige Bothſchaffterbekenneten, daß ihre Koͤnige keine Anſpruͤchean das Veltlin machen, ſondern zum Friedenund zu Abtretung des Veltlins geneigt, ſo ſolleman an Ihre Paͤpſtliche Heiligkeit, den Hertzogvon Savoyen, den von Feria ꝛc. in Nahmender Catholiſchen Orte Brieffe abgehen laſſen,und ſie allerſeits zu einem ſchleunigen Friedenvermahnen, welches auch geſchehen.Weil aber deſſen ungeachtet die Sachenauf die lange Banck geſchoben wurden, ſo nahmP 2 der