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Fünfter Theil. Worinnen der Mensch an sich selbst, dessen Beruf und Geschicklichkeit betrachtet wird.
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Fwoͤlffte Unterredung. 2353. Ob der Begriff von der Landes-

. nach auslaͤndiſchen undunſerer Herrſchafft nicht unterworffenenPlaͤtzen, uͤbereinkomme? a

Bey der erſten Frage,(a) nemlichob es dem Vaterlande vortraͤglich ſey,wenn man die Eigenthuͤmer und Inhaberder Laͤndereyen noͤthige, ihr Getrayde undihre Datteln, um einen unveraͤnderlichenmaſſigen Preis, an eine gewiſſe Hand-lungs⸗Geſellſchafft zu uͤberlaſſen, welcheſie allein verkauffen darff 2 ergeben ſichfolgende Mittel⸗Begriffe.(b)

Keine Hoffnung zum Gewinſte vor un-ſere Landleute. Nachlaͤſſigkeit ſich her-vor zu thun und fleiſſig zu arbeiten. Un-moͤglichkeit bey Miß⸗Jahren den Pacht zu-bezahlen. Armuth des Landmannes, wor-

aus der Untergang der Handwerksleutefolget die von jenem leben muͤſſen. air

(e) Jetzo wird dieſe Frage anderſt vorgelegt, alsden Augenblick zuvor, denn es iſt eine neueEinſchrankung beygefügt, nemlich der un-veraͤnderliche maͤſſige oder geringe Preis.Dieſer iſt an ſich ſelbſt etwas unbilliges,auſſer im offenbahren Nothfall.

(b) Sonſt Medi termini genannt, oder dieUrſache, warum man etwas bejahen oderverneinen ſoll.

DWohlfahrt, mit der freyen Handlung par

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