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Fünfter Theil. Worinnen der Mensch an sich selbst, dessen Beruf und Geschicklichkeit betrachtet wird.
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zwoͤlffte Unterredung. 253

Hingegen dle feſtgeſetzte Steuer, wenn Dieſie wohl eingerichtet und nach dem Unter⸗ brauch-

terſcheide des Vermoͤgens abgemeſſen iſt,

ſtifftet nicht das geringſte Unheil, wohl s

aber hilft es manchem und ſehr groſſemUnheile gluͤcklich ab. Wiewohl die Be-griffe des Bauern, des Rechtsgelehrtenund des Kauffmannes, dem Anſehen nachgar ſehr unterſchieden ſind; ſo kommenſie dennoch in einerley Urtheil mit einan-der uͤberein, und zwar in einem ſolchenUrtheile, das aus der Erfahrung hergelei-tet wird, und alſo drey Grade der Ge-wisheit vor einen bekommt.

Als ich einen Landmann fragte, wasman in ſeinem Dorffe von der neuen Ein-richtung der Vermoͤgen⸗Steuer hielte; ſogab er mir, nach ſeiner Art, im Scherzezur Antwort: Vor dieſem habe er ſeineSchweine zwiſchen zwey Matratzenerſtickt,damit man ihn nicht hoͤher in die Steuerlegen moͤchte, wenn er ſo herrlich zu lebenſchiene; Aber jetzo lieſſe er Pfeiffer undGeiger dazu hohlen, wenn er eines abſtechen

wolte, und duͤrffe deswegen doch nicht

mehr geben. Fragt man einen Rechts-gelehrten, was er von dieſer Einrichtunggedenke, ſo nimmt er einen andern Grund-Sag zuhuͤlffe, der ihme zum Mittelbe-griffe dienet. Dieſer beſteht darin, daßman nicht gluͤcklich leben koͤnne, wenn

mon

are Eo.

ick.