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Achter Theil. Worinnen der Mensch in Gesellschaft mit Gott betrachtet wird.
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Achter Theil. 237

Volk zu unterrichten, und Ordnung zu er-halten. Es waren Lehren vor das gemeineVolk. Jedermann wuſte was die Opfer,Brandopfer, und die gemeinſchafftlicheMahlzeit bedeuteten, daher ſind alle dieſeDinge das eigentliche Unterſcheldungs-Zeichen des hebraͤlſchen Volkes nicht.Das jenige was dem Geſetze Moſis zumbeſondern Merkmahle dienete, war die-ſes daß er die zwoͤlf Staͤmme ſeinesVolkes an einen einigen Ort, an eineiniges Heiligthum bande, dadurches von allen andern Voͤlkern abgeſondertwurde, und daß er ein Prieſterthum ein-fuͤhrete, welches ſonſt nirgend als an die-ſem einigen Orte ausgeuͤbet werden konnte.Mit eben der Klugheit als man demVolke Opfer und Ceremonien vorſchriebe,wurde ihm auch dieſes und jenes unter ſa-gek. Alle Bosheit, alle Mißbräuche, al-les was Gelegenheit zu dem in der Nach-

barſchafft herrſchenden Goͤtzendienſte, Aber-

glauben und liederlichem Beginnen gebenkonnte, das war verbotten. Da es etwasthoͤrichtes iſt, gleich den Cananitern ſicheinzubilden, es ſey den Feldgoͤttern ſehr agenehm, wenn man ihnen die Alte nebſtallen Neſtlingen zugleich opfere, oder einBoͤcklein, das in der Milch der alten Ziegee worden, ſo iſt es von Seiten desebraͤlſchen Geſetzgebers eine Welshelt,daß er es unterſagte: Wir ſehen aus 15en