An allen Verträgen mit dem Ausland wurde siefeierlich vorbehalten. Auch die nachmahlige Revo-lution, welche mit dem Tode des TyrannenGeßler begann und mit der Erklärung der hel-vetischen Unabhängigkeit im wcstphählischen Frie-densschluß endete, bewirkte keine Verwandlungder Staatsform, sondern nur Tilgung fremderTyrannei, unter welcher die alte, freye Verfassungeinzusinken drohte.
Wenige Völker der Welt mögen sich diese-Glückes rühmen. Ueberall litten die Regiments«formen, sei es in Freistaaten oder Alleinherrfchun-gen, einen mannigfaltigen, schnellern oder lang-samern Wechsel; und die ältesten Monarchien blie-ben nicht ohne furchtbare Erschütterungen, inwelchen oft der Bürger Leichname den wankendenThron stützen mußten.
Sicherheit des Eigenthums scheint in denhelvetischen Gebürgsrepubliken die Grundlage derLonstitutlonen gewesen zu seyn. Indem jedes Glied
imLandeSarchlv vonUri aufbehalte», erklärte, daßtiefer Ort sich «oy in des Reichs Schu; begeben,mit Beibehaltung seiner Ordnung untZreiheiten.