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Vernünfftige Gedancken von des Menschen Thun und Lassen, zu Beförderung ihrer Glückseeligkeit, den Liebhabern der Wahrheit mitgetheilet / von Christian Wolffen
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432
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4Zr Lap. 5. Von den pflichten

gen soll, in so weit sie sich entschuldigendset.

§. 6rz. Weil der Mensch verbunden ^

darauf zu sehen, daß niemand etwas Böses^Mte» mit Grunde der Wahrheit von ihm denckenund Ver- oder sagen kan (§. 79Z.); so hat er sich UMlerimdun- so viel an ihm ist, für Schande zu hüten (§'61z.). Weil doch aber die Beschimpffungeirund Verleumdungen zu vermeiden nicht uiseiner Gewalt stehet (§. 614.615.); so muß erzufrieden seyn, wenn er wieder sein Verdienstgelästert und verleumdet wird. Jedoch rve»er alles dasjenige thun soll, was von Seitenseiner geschehen kan , damit er einen gulmRuhm erlanget (5.793.594.); so muß er amalle Mittel anwenden, die bey ihm stehen, daßseine Unschuld an Tag kommet, und die Ve»'leumdung kundwird.

Wieder §. 624. Wenn demnach die Verleimoffenbchre düng vorher kund ist; so hat man nichtsseine Unschuld zu retten. Da einnichrnö- ^ nichts überfiüßiges thut (K. 918.^^),thig stch zu so wendet er auch keine Mühe an sich M"verkheidi. offenbahre, oder durch andere entdecktes

s«"' leumdungen zu verantworten. Z. E.

jemand eine Erfindung verwürffe, als emSache, die nicht angienge, es hätten aveandere nicht allein öffentlich sich perwmdert, wie man eine Sache, die durch Etige Gründe und sorgfältige Erfahrung ^

festiget worden, anfechten könte, so"^