62S Last. L. Von den pflichkett
etwas von dem Meim'gen stehet, kanabrrsolches bey Seite schaffen oder sonst verm^ren, daß er ihm nicht beykommen kau;.stvrn ich verbunden solches zu thun, und wäreunrecht, wenn ich ihn deßwegen zur Redesetzen, oder auf andere Weise unvermögendwachen wolte seinen Vorsah ins ÄLerckzu^Grem.' Wiederuin wenn iä) wüste, daß
per. mich -emand an meiner Ehre angrcWwolle, und ich könte solches etwan dMVorstellung eines guten Freundes hindern ;so.bin ich verbunden dieses zu thun, Mwäre unrecht, wenn ich es biß dahin ^«ren liesse, damit ich Gelegenheit hattewkeder an ihm zu reiben, und ihm MnSchweer aufzustechen. Hierauf hab"dre-enigen gesehen, welche gesaget: Ma»müsse nrcht harte Mittel ergreiffen, so laAgelmdere vorhanden find. Nehmlrch d-e>^geschahe im ersten Falle, wenn ich einen M^hrebe, damit er mich nicht erschießen kor^,Da rch doch dieses eben so wohl verhrndEwenn rch ihm aus dem Wege gienge. ^doch diese Regel gehet noch weiter, als auden gegenwärtigen Fall, wie wir balv mmehrerem sehen werden. ,,
Maemek, §. 86z. Ach muß aber hier einmahl l»neErmne-allemahl erinnern, daß wir in gcgenwuMru„g. ger Schafft den Menschen außer den bu
gerlrchen Gcseüschafften betrachten, ' -
wett ein jeder frey vor sich lebet, ohne A
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