in Reden und in Vertragen. 695
ders als gezwungen brauchen. Ja wirmüssen auch dabey eine Traurigkeit blickenlassen, daß man unsere Aufrichtigkeit inZweiffel ziehet und zu solchen Betheurungmgenöthigetwird.
§.996-. Eine Betheurung, dabey man WaseinGOTT zum Zeugen und-Rächer anruft Epd ist.fet, heisset ein Lyd, und wer derglei-chen Betheurungm brauchet, der schwö-ret.
K. 997. Wer demnach schwören soll, der Was einermuß glauben, daß ein GOtt sey, daß GOtt glaubenalles wisse 'und sehe, und deßwegen ihn ^>8, derbestraffen werde, wenn er Unwahrheit sa- "get und ihn doch darüber zum Zeugen ,und Rächer anruffet. Denn sonst wird er.kein Bedencken tragen/auch die Lügen zubeschwören, , absonderlich wenn er dadurcheitiem großen Unglück entgehen, oder vielesgewinnen kan.
§.998. Derowegen hat män Leute, die Wie manentweder von GOTT m'chts wifjen, oder ss-tEydennicht glauben, daß er ein Rächer seyn wer- ve!f 2de, zum Eyde nicht zuzulassen, wenn ein ^anderes Mittel vorhanden ist hinter dieWahrheit zu kommen, die man zu wisset:verlanget.
§. 999. Ein Eyd,cher für die Lügen ge- Was:«inschiehct, wird ein falscher Eyd genennet. falscherDenn weil der Eyd eine Betheurung ist Eyd ist.
( 6 .996.); so soll er versichern, daß man dieXr 4 Wahr-