Band 
Neun und dreyssigster Theil.
Seite
431
JPEG-Download
 

LZ.-Buch. Ludwig der Dreizehnte.

4Zl

164z

würben würklich ausgewechselt, und der Monat Julius zum Anfang derlenzen bestimmt. ^

die'b-m- Friedensgeschaft verursachte jedoch dem König nicht so viel Sorgen, als VerordnungWenio der Regentschaft wahrend der Minderjährigkeit seines Nachfolgers. So ^ ün,gs

liknörb, ^ hierzu er auch seine Gemahlin und seinen Bruder hielt, so sah er sich doch Thronfolge,^tgar ^ entweder einem von ihnen, oder allen beyden zugleich die Regierung desy,. anzuvertrauen. Nach langen Berathschlagnngen brachte ihn endlich Mazari-"iqin festen Entschluß, indem er ihm vorschlug, im Parlament eine von derKö-dlirck ^ Herzog von Orkans unterzeichnete Erklärung registriren zu lasten, wo-ichr° /^- diese Fürstin zur Regenrin ernennen, aber auch ihre Gewalt so ein-ichla'e Normte, daß eö ihr unmöglich seyn würde, sie zu misbrauchen. Dieser Vor-schr?ß bey dem König Beyfall, und die Erklärung wurde mit allen möglichen Ein-einall versehen, um der Königin den blossen Tuet einer Regentin, ohne die ge-

svM ^ewalt zu überlasset,. Die vornehmsten Artikel waren folgende: die Königinschaftü ^MMin seyn; der Herzog von Orkans soll unter ihr das Haupt des Regent-Hess, und allgemeiner Statthalter des minderjährigen Königs seyn; in seiner 'Zlb-djxs soll der Prinz von Conde", und wenn auch dieser abwesend ist, Mazarinivon haben; nach der Königin und dem Herzog von Orleans, sollen der Prinz

v." T<snde", der Kardinal Mazarim, der Kanzler Seguier, der Finanzministers«thillier und der Seaatssekretar Lhavigm Mitglieder des Raths seyn; allelegs-Fr^dens- Finanzgeschäfte sollen durch diesen Rath nach den meisten Stimmenwerden; die Königin muß bey Vergebung der Reichsämter, der vornehm-rvick^Egsbedienungen, der Befehlöhaberstellen in den Granzfestungen, und anderer^-^^"Owter das Gutachten des Regentschaftsraths vernehmen: sie soll bis zurHöii> 6-^ - ^die Präbenden nach Mazarini's Gutachten vergeben. —-klar Röntgt« hatte durch Vermittelung dieses Kardinals den Inhalt der königlichen Er- Mazarins li-s*vr ihrer Bekanntmachung erfahren, und zugleich die Versicherung erhalten, stMs Betra-gs ^ der Urheber jener Einschränkungen sey, sondern der König habe ihr durch-der 2 ^ .^esen Schatten von Gewalt lasten wollen. Zugleich riech er ihr, den Schein^Zufriedenheit über diese Verordnung anzunehmen und die Erklärung ohne Schwie-zu unterzeichnen, weil sie ja doch nach dem Tode ihres Gemahls alle mit der Regent-en verknüpfte Rechte an sich ziehn könnte, wozu er ihr seine treuen Dienste versprach.

Hz .viFni, nicht so klug als Mazanni, beobachtete in seinem Verhalten gegen dieo^'gin nicht so viele Vorsicht. Er war so unbesonnen, daß er, als man im geheimensiep s" dieser Sache arbeitete, zu der Königin spach: sie möchte sich über das, waskiede rechen würde, wohl bedenken; denn die zu unterschreibende Erklärung sey so un-schränk "bich, als das salische Gesetz. Die Königin, welche die Regentschaft mit unum-^escbl Gewalt führen wollte, warf wegen dieser Rede einen Unwillen auf ihn, und

^ard, der Zeit an, den Herrn von Chavtgni seiner Stelle zu entsetzen, und den^vni ' ^kuzarim zu ihrem Minister zu machen, der ohnedem alle Vertraute derJh 2M, den päbstlichen Bothschafter Grrmaldi, den Bischof von Beauvars, denvon Liancourt, den von tNorremarr, Bermgheri, ihren ersten Kam-der G den Mylord Moncaigü, und den Pater Vtncenz von Paula, Stifter^ongreggrion des heil. Lazarus, auf seine Seite gebracht hatte.

M