Band 
Neun und dreyssigster Theil.
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r648Durch dasGlück derSchweden u.Franzosen indiesem Zahrwird der west-phalische Frie-de bewürkt-Am r4 Okt.

ZO. Buch. Ludwig der Vierzehnte.

Was nun den hierauf geschlossenen münsterischen oder westphälischen Friedsbetrift, so überlassen wir die umständliche Beschreibung desselben dem GeschichtschrefTeutschlandes und erzählen hier nur diejenigen Punkte, die sich auf die französischStaatsangelegenheiten beziehen. Man setzte fest, daß der burgundische Krais, fSpanien damahls größtencheils besaß, ein Reichsstand bleiben und nach geendigst^Krieg zwischen Frankreich und Spanien in diesen Frieden eingeschlossen seyn sollte; ''zwischen aber sollte sich weder der Kaiser noch ein Reichsstand in den daselbst nochforErenven Krieg mischen. Der lothringer Streit soll durch Schiedsrichter oder imsten Frieden zwischen Frankreich und Spanien verglichen werden. Der Kaiser soll fKurfürsten von Trier sein land wieder einräumen und ihn wegen seiner Patrim^güter schadlos halten. Frankreich soll dem Herzog von Würtemberg HohentnfTübingen, und andere Plätze wieder abtreten, und die mümpelgardische Linie wfin ihre Domänen in Elsaß und anderswo einsetzen. —' Ausserdem soll Frankreich c"Oberherrschaft über die Bißthümer Metz, Toul und Verdün, mit Vorbehalt der st'rischen Metropolitanrechte, wie auch über die Städte dieses Namens und ihren Zujsifnamentlich Moyenric, behalten. Der Kaiser und das Reich sollen dem König ^Frankreich alle ihre Hoheitsrechte auf Pignerol, Dreyfach, die Landgrafschaft Ofund Unter-Elsaß, Sundgau und die Landvogtey der zehn vereinigten Reichsstädte ^Elsaß mit allem Recht, das der Kaiser für sich und für das Haus Oestreich, wie fdas Reich daran gehabt haben, abtreten: doch sollen die unmittelbaren Reichsstah,,

im Elsaß bey ihrer Reichsfreyheit ungekrankt gelassen werden. Frankreich soll ein

be-

ständiges Recht haben, in der Festung Philippsburg eine Besatzung zu unterhalten,

daselbst zu Land und zu Wasser freyen Durchgang haben: doch soll die Stadt nebst

Einkünften und der Gerichtsbarkeit dem Bischoss von Speyer zugehören: Frankss

soll dem Hause Oestreich die vier Waldstadte, das Breisgau und Ortenau wieder

räumen. Endlich wurde, um den Streitigkeiten, die zwischen den Herzogen

Savoyen und Manrua entstehen könnten, vorzubeugen, ausgemacht, daß der ^

trag von Chierasco, der am 6ten April -6z r geschloffen worden, nach allen seinef -tikeln ungeändert bleiben sollte, den Punkt wegen Pignerol ausgenommen, als we^an Frankreich verkauft worden. ..

Dies ist der Hauptinhalt des berühmten Friedens, der, mit Einschlief

der übrigen hier nicht berührten Punkte, als das Staatsgesetzbuch eines grossen Tf

von Europa anzusehn ist, der nachher bey allen Verträgen und Friedensschlüssen/che die daran Theil nehmenden Machte unter sich errichtet hatten, zum Grunde SAwurde, dem Teutschland seine gegenwärtige Verfassung, dem dessen Fürsten ihrefreyheit, dem die Protestanten ihre Religionsfreyhut zu danken haben, der, deMwurf des Kardinals Richelieu gemäß, die Macht des Hauses Oestreich schwof,aber auch auf der andern Seite dem Gleichgewicht von Europa nachteilig wuif/^dem Frankreichs Macht durch Ueberlaffung der drey Bißthümer und der LandgrassfyElsaß zu stark anwuchs, und, was das schlimmste für Teutschland war, durchFrieden Gelegenheit bekam, sich unter dem Titel eines Gewahrleisters desselben/ "beten, in viele wichtige Angelegenheiten dieses Landes zu mischen und darin weikf^sich zu greifen»).

z) -dcw publ. ?. 6. 407 lgg. äivers traiter: äs kalx, äs Lonseöeraf ^

D« Mow 1. 6. ?. 1. x. 4;o kgg. Xscuell äs