Band 
Sechs und zwanzigster Theil.
Seite
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i5o XHI.Buch. Historie der ostindischen Handlungsgeselschastell.

kert zu schäßm. Weil das letztere Jahr weder im Parlament noch im geheimen Rathetwas entscheidendes gethan worden war, so glaubte man durchgängig, daß die Gesel,

schüft

des Handels erwählen; es soll keiner Ober.' oberUnlervorsteher werden, der weniger als roo«Pfund unterschrieben hak, und keiner Bevolmäch-tigter, der weniger als i c>c>o Pfund unterschrie-ben hat.

Vorschlag i z. Der Obervorsteher, der Un-tervorsteher und die Bevolmächtigten sollen jährlicherwählet werden, und die Stelle derer, welcheinnerhalb dem Jahre sterben, soll von andern,so von einer algemeinen Versamlung erwählet wor-den, erseht werden.

Vorschlag 14. Der Obervorsteher, derUntervorsteher und die Bevolmächtigten sollen ei-nen Eid der Treue ablegen; und sie solle» aucheidlich versprechen, daß sie ihr Amt getreulich ver-walten wollen.

Vorschlag i;> Zeder, der einen Stock kau-fet, soll seine Freiheit haben, und vor seiner Aufnah-me - - bezahlen und den verordneten Eidablegen.

Antwort. In dem n. ir. 1;. 14 undi;ten Vorschlage siehet die Geselschaft nichtsneues; und es ist für alles dieses in ihren ge-genwärtigen Frciheitsbriefen auf eben dieselbe undauf eine noch bessere Weise gesorget worden.

Vorschlag 16. Aue Freie der vorigen Ge-selschaft, oder solche, die es seyn können, undalle die, so bey gegenwärtigem Fond unterschrei-ben, sollen ohnentgeldlich angenommen werden.

Antwort. Hierinne findet sich nur ein ge-ringer Unterschied von dem gegenwärtigen Frei-heitsbriefe der Geselschaft, welcher jedem neuenUnternehmer, die Söhne und Bedienten derFreien ausgenommen, fünf Pfmid für seineAufnahme auferleget. Die alten Unternehmerhaben ihre fünf Pfunde bezahlet, und wir könnenkeinen Grund sehen, warum Neue bey ihrer Auf-nahme nicht ein gleiches thun selten.

Vorschlag r 7. Die hierdurch errichtete Ge-ftlschaft soll sich Nebengefehe zu ihrer desto bessernRegierung machen können; und es sollen keine vondiesen. Gesetzen die Geselschaft binden, wo sieausser in einer algemeinen Versamlung der Unter-nehmer gebilliget worden, mrd den Gesehen desLandes nicht widerstreiten.

Vorschlag 18. Es soll jede algemeiurVer-samlung und jeder AusschuS von dem Ober- oderUntervorsteher zustimmen berufen werden; beyallen denenftlben soll der Obervorsteher oder Un-

tervorsteher zugegen seyn, und im Fall einerGleichheit der Stimmen, soll er eine entscheiden-de haben.

Vorschlag 1-,. Die Geselschaft soll den Han-del nach Gstinvien, in den verschiedenen zwischendem Vorgebirge ver guten-Hofnung und dermagellanischen Meerenge liegenden Ländern, ganzaüeine haben.

Vorschlag ro. Es soll weiter niemanden,ausser der gedachten Geselschaft allein, erlaubtseyn, innerhalb den der gedachten Geselschaft ver-willigten Grenzen, mittelbar oder unmittelbar zuhandeln, unter der Strafe des Verlusis - -

Antwort. Was, den 17, 18, i-i un!»rosten Vorschlag anbetrift, so kan die Geselschaftdarinne nichts bemerken, was nicht bereits in ih-rem gegenwärtigen Freiheitsbriefe auf gleicheWeise enthalten sey. *

Vorschlag--. Es soll niemanden oder kei-nem Schiffs die Freiheit oder Erlaubnis zugestan-den werden, aufPrivatreehnuirg »ach Ostindienzu handeln: und alle dergleichen zugestandene Frei-heiten sollen aufgehoben seyn.

Antwort. Dieses ist ein unbilliger unddem Inhalt aller Freiheirsbriefc zuwider laufenderVorschlag, und mus des algemeinen Bestens willendem Gutbefindcn der Geselschaft überlassen wer-den. In dem letztem Kriege mit dem Mogulwaren dergleichen befreietm Schisse von grösser:»Nutzen. Nachdem der Fr..de nun wieder herge-stellet ist, so sind sie nur in besondern Umständen,welche namhaft gemacht werden könten, und inAnlegung neuer Pflanzungen nützlich, wovon dieGeselschaft am besten weis, wenn und wie sie zubewerkstelligen sind. Es befindet sich in ganz Eu-ropa keine ostindische Handlungsgeselschast untersolchen Einschränkungen, die ihren Fortgang fürdas algcmcine Beste in vielen Fällen verhindernwürden.

Vorschlag Es soll kein Privathandelin Ansehung des Verkaufs der Güther stattfiinden, sondern sie sollen alle mit einander aufRech-nung der Geselschaft öffentlich vcrauctionirerwerden.

Vorschlag 2 z. Es soll kein Loos, es seyvon was für Gürhern es wolle, verkauft werden,daS über 800 Pfund am Werth hat.

Antwort. Dieses sind zwo Neuerungen,und zwar solche, die niemals einer ojmOssche»

Ha»b-