52r Xlii. Buch. Historie der ostindischen Haudlutigsgeselschaften.
Freiheit, und lassen sie leben wie sie wollen, und verzehren was sie wollen. Und auchdieses rühret aus einer wahren Politik her, indem diese Leute dadurch Gelegenheit be-kommen, in kurzer Zeit alles zu verzehren, was sie in einem vieljahrigcn Dienste er-worben, so, daß sie in fünf bis sechs Wochen gemeiniglich in ihren vorigen Stand derDürftigkeit wieder zurück gesehet und folglich genothiget sind, aufs neue bey der Com-pagnie Dienste zu nehmen 0- Auf die Weiss wird die Freiheit der Unterthanen UMverletzt erhalten, und es fehlet der Compagnie niemals an einem ZustuS von geschecktenund tauglichen Seefahrern; welches von sehr guter Wirkung ist, indem die Erfahrunggelehret, daß diejenigen, die das morgenlandische Clnna einmal »gewohnt sind, vieleReisen ohne Nachtheil an ihrer Gesundheit rhun können, dahingegen ungeübte Seeleu-te zum grossen Nachtheil des Staacs häufig wegsterben. Es wird äusserst dafür gesor-get, daß alle, die in der Compagnie Diensten fowol zu Hause als auswerts gebrauchetwerden, auch zu dem Posten, den sie bekleiden wollen, tauglich sind; und daher ist eseine Regel, daß niemand ein Amt erhalten kan, bevor er nicht gehörig examiniret wor-den. Und ob wol Exempel vorkommen möchten, da Eigennutz und Gewogenheit eineDispensation dcsfals ausgewirket, so geschiehet es doch sehr selten, und ist daher vollkeiner erheblichen Folge. Eben dieses kan gesaget werden in Ansehung des Betrugsdergleichen sich unstreitig sehr oft, sowol in Indren als zu Haust, imKleinen und Gros-sen zutragt; da aber derselbe nicht lange unentdeckt getrieben werden kan, und jeglicheneue Entdeckung auch neue Gegenanstalten nach sich ziehet, so thut derselbe dem Inter-esse der Geselschaft, überhaupt zu reden, keinen grossen Schaden «) M).
§ 300.
Was es mit Als die Compagnie erst Niederlagen und Factoreien in Andren anlegte, p
den actien der war wol nichts gewiffers, als was damals der grosse von witt anmerkete, daß >re-compagnie mge dahin reifsten, die nicht entweder um ihren guten Namen oder um ihren zeitlich^für eine be- Wohlstand, nemlich bey niedern Bedienungen, gekommen waren; mit der Zeit aber
schaffenheithabe.
sich die Gestalt der L>ache geändert, und es gehöret ;etzo viel Bemühung dazu ^
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nur eine geringe Bedienung zu erhalten. Alle Bedienungen, wie wir vorhin schon ^gezeiget haben, von der höchsten bis zur niedrigsten, werden entweder vom Rath^Siebenzehner, oder von den besondern Kammern vergeben. Die Hauptposten,
Exempel das Generalgouvernement, die Gouvernements zu Ceylon und auf dem
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M) Wolke man sagen, daß dasjenige, was obenangeführet worden, Historie sey, und bewiesen wer-den müsse, so ist die Antwort daraufgar nicht schwer.Denn der Zustand der Sa.i,en der Compagnie zuHause und auswerts, der Lrrrag ihrer vtrkauftcnWaaren, der Werth ihrer Dividenden, der Preisihrer Actren, der offenbare Credit der Compa- nw;dieses alles zusammen genommen ist ein unwiSer-leglichec Beweis; und das um so vielmehr, daes auch die einzige Art des Beweises ist, den dieNamr der Sache verstattet; und diejenigen, diedamit nicht zufrieden sind, werden nimmermehr
zufrieden gestellet werden können,es aus
Wir
täglicher Erfahrung so wol inals in andern Ländern, daß die großenanten durch Ungiücksfalle und verkehrte 2» ,
schuft in Verfall gerathen u«b völlig veri^^können; wenn wir daher aus entgegenslcch ^Wnkunaen nicht auf eine ordentliche HauH^ fzund wirklichen Wachsthum schliessen so»e>wird es zur Unmöglichkeit gemacher, heili-gen die'er Art etwas gewisses oder Mir >var> -liches zn erkennen.