7. Hauptst. r.Abs. Vereinigung der beiden französisi Compagnien. 629
indischen Compagnie ungemein schnell zu rolliren angefangen, und daher veranlass t wor-den, den Zustand der alteren vor Ihrer Thronbesteigung errichteten Compagnien, und be-sonders der ostindischen, zu untersuchen; welchen man sehr kläglich befunden, da diese Com-pagnie ihre Angelegenheiten in Zeit von 50 Jahren, der öfteren von der Krone erhal-tenen Beihülfe ungeachtet, in so schlechten Stand gesetzt, daß sie sich gedrungen gese-hen, ihre Handlung gänzlich fahren zu lassen, und sich den kleinen Vortheil zu Nutzezu machen, ihre Privilegia zu verpachten. Der König bezeigte zugleich seine Zufrie-denheit darüber, daß solches nicht von einer unvermeidlichen iu der Natur dieser Haud-lung gegründeten Einbuße herrühre, sondern von den Fehltritten und verkehrten Un-ternehmungen derer, welchen die Sachen der Compagnie anvertraut gewesen. Dennerstlich, hatten sie den Grund nicht recht gelegt, und die indische Handlung mit alzuge,ringen Capitalien angefangen. Ferner hatten sie, um ihre Administration in Creditzu erhalten, und damit es niemanden so sehr befremden möge, daß sie so vielen Soldfür sich behielten, grosse Theilungen vorgenommen, da sie doch nichts übrig gehabt; undweil sie auf solche Art ihre Fonds erschöpft, so hatten sie so viel zusammen geborgt, alssie nur für die höchsten Zinsen bekommen können, um die Handlung fortzusetzen. Doch,weil der König, sein Grosvater, diese Compagnie allezeit geschützt, sie aufgemuntert, undihr noch kurz vor seinem Ableben einen neuen Termin zugestanden, so hatte sie dieserHuld genießen, oder wenigstens alle Vortheile, die ihr daraus erwachsen mögen, nu-tzen können, wenn nicht ihre Aufführung so gar unverantwortlich geworden wäre, daßweder die Ehre der Krone noch das Beste der Unterthanen Jhro Majestät verstattenwolten, länger durch die Finger zu sehen t) S).
§. 38o.
Auf der einen Seite liefen beständige Klagen aus Indien ein, daß die Com-Privilegiumpagnie sehr grosse Summen von den Genrswen geborgt, ohne ihnen weder Capital und forcgan-noch Zinsen abzutragen, und daß sie in Zeit von sechzehn Jahren nicht ein einziges Schis"Nach Smar abgehen lassen. Auf der andern Seite wurden die Privatkaufleute, dieim Namen und Volmacht der ostindischen Compagnie Handlung trieben, sehr dadurch
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t) Auszug aus dem vbciigebachten Eingänge.
F) Man findet in dieser, so wie in allenDtaarsschristm, Wahres und Falsches untermengt.Manches ist übertrieben, manches aber zu geringrvrgestelt worden, damit die Aufführung des Kö-nigs ein scheinbareres Ansehen bekomme» möchte.Die erste und vornehmste Absicht des Hofes gingdahin, den Credit der indianischen Compagnieempor zu heben, um das Capital derselben zu ver-größern, die Desördeumg der ftanzösischindtani-scheii Handlung hingegen war blos ein Vorwand«der Deckmantel. Daß man Theilungen vor-genommen, da doch nichts dazu da war, warzwar eine unrechte MaaSregel, die jedoch nichtganz allein den Vorstehern zur Last gelegt werden, da sie durch die algemeiue Versamiung der-chMeressenten dazu gezwungen worden 8Die-
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ser Fehltrlt war die wahre Ursach, daß die Com<pagnie in Indien so sehr in Schulden gerietst,»nd grosse Summen für schwere Zinsen aufneh-men muffe. Indessen war es nothwendig, disFehler und Vergehungcn der Compagnie so groSals möglich vorzustellen, um den unerwartetenL-chrit, daß man eine Compagnie, die schon solange Zeit fortgedaurct hatte, mit einemmale auf-heben wolte, in etwas zu bemänteln. Manhätte sonst diesen Schrik, bey reiflicher Erwegungder Sachen , als ein übles Vorspiel für die neueindianische Compagnie ansehen mögen, die keineheiligere Versick>ernng von der Krone erhaltenkonte, als die gewesen war, so durch dieses Ediekder Union, zum Nachtheile der ostindischen Com-pagnie war aufgehoben worden.