Band 
Sechs und zwanzigster Theil.
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64O Xlll.Bnch. Historie der ostindischen Handlungsgeselschaften.

schiedenemal bey Hofe Vorsteven, daß es kaum aus der Hand in den Mund reichte, undfolglick bey damaliger öffentlichen Ruhe nicht zu verantworten seyn würde, wenn mandey vorkommender bequemen Gelegenheit, ihren Sachen aufzuhelfen, solches unterlassenwolte ->). Im Jahr 1737 aber, da die Herren Orry und de Fulvy das Finanzwe-sen in Frankreich zu besorgen hatten, und sich desselben mit sehr gutem Fortgange an-nahmen, gerieth die Compagnie ebenfals unter ihren Schutz und Vorsorge. Sie sahenwohl ein, daß sie mehrere Unterstützung nöthig habe, wenn sie sich aus ihrer damaligenNoth herausreißen solte. Sie untersuchten daher den Zustand ihrer Sachen aufsschärfste, liessen sichs angelegen seyn, solche so gut als möglich in Ordnung zu bringen,und schickten so viel Geld nach Indien, als nöthig war, ihre Handlung in bessernStand zu setzen. Hierauf verdoppelte sich schon in zwey Jahren der Vortheil, und dreyJahre nachher war er dreimal so gros, als er bis dahin gewesen war. Hiedurch geschahees, daß der öffentliche Verkauf dieser Waaren im Hafen l'Öriettt weit ordentlicher undbeträchtlicher wurde, und dergestalt zunahm, daß bey der Aucrion im Jahr 1742 vierund zwanzig Millionen Livres, oder ohngefehr eine Million nach unserm Gelde, zusam-men kam. Die nächsten Schiffe, die im Jahr 174z ankamen, brachten noch reichereLadungen mit. Diese sehr merkliche Veränderung des Zustandes der Compagnie setzteganz Europa in Bewegung und Erstaunen, besonders aber die Seemächte, die sehrungern sahen, daß eine Compagnie, die man wenige Jahre vorher schon für verlohreriangesehen hatte, nun eben so grossen Credit bekam, als nur immer eine von ihren ha-ben mochte r). Sie würden sich aber vieleicht nicht so viel Unruhe gemacht haben,wenn sie wenigstens nur auf den Einfall gekommen waren, daß dieses Glück größten-theils ein künstliches Blendwerk, und daher der Gewalt des Schicksals weit mehr raus-gesetzt seyn möchte, als es dem Ansehen nach scheinen mochte Q).

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Beurtheilung Dieser Theil der Geschichte lehret uns, was für Nutzen die Krone Frankreich

dieses entwür, von diesen Grundsätzen gehabt, die der Regent eingeführt hatte,' und die während der ruhi-fes. gen Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten durch den Cardinal Fleury , am H^

die Oberhand gehabt zu haben scheinen. Zugleich ersiebet man hieraus, welches die wahrs

Ursach

qh Aus Privatnachkichten. r) Hilkoire äss Inäes Orienkeles wm< z. p. - Z 7 L.

Q) Die französischindianische Compagnie hatteihre Wiederherstellung und ordentliche Einrichtungblos dem Vortheile zu danken, daß ste zu rechterZeit und mit ganz ausnehmendem Eifer vornMinisterio unterstützt worden. Die öffentlichenSachen befanden sich damals in Frankreich insolchem Zustande, daß die königliche Schatzkam-mer hätte ganz voll seyn können, wenn man nichtdie klugen Maasregeln ergriffen hätte, diese Sum»nien, die sonst in des Königs Schatzkasten ganzunnütz gelegen hätten, zum Dienste der Nationanzuwenden, ohne daß die Krone im geringstenzu besorgen hatte, durch dieses wohlbedächtige Zu-trauen in Schaden zu kommen. Wir sehen hierausdrücklich, daß, so sehr auch eine wilkührlicheyz) Ulkai tur 1» klzrine er tur le Lvmniercs p.

Regierung dem Triebe znr Handlung entgehseyn mag, solche dennoch, wenn ein geschickter u»redlicher Mann in dergleichen Ländern das R»^führet, so eingeleitet werden könne, daß sie ^Handlung zum besondern Vortheile gereichtDoch so deutlich und unstreitig auch dieseraus jetztgemeldeten Begebenheiten folgerungswellhergeleitet werden kan; so haben wir dochdabey zu bedenken, daß dieses eine ganz ausstro'deutliche Beihülfe gewesen, die sich eben nicht oizuträgt, worauf man sich also auch nicht ver ,sen kan. Da diese Anmerkung von grosser 2-'> 'tigkeit ist, werden wir solche in der nächstk»'^den noch weiter aufzuklären suchen.

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