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und des Ackerbaus existirt haben oder noch existiren. Es kanndies nur die Oekonomen treffen, welche die kapitalistische Pro-duktionsweise in der Landwirthschaft und die ihr entsprechendeForm des Grundeigenthums nicht als historische, sondern als ewigeKategorien behandeln.
Für uns ist die Betrachtung der modernen Form des Grund-eigenthums nöthig, weil es überhaupt gilt, die bestimmten Pro-duktions- und Verkehrs Verhältnisse zu betrachten, die aus der An-lage des Kapitals in der Landwirthschaft entspringen. Ohne daswäre die Analyse desselben nicht vollständig. Wir beschränkenuns also ausschliesslich auf die Kapitalanlage im eigentlichen Acker-bau, d. h. in der Produktion des Hauptpflanzenstoffs, wovon eineBevölkerung lebt. Wir können sagen Weizen, weil dieser das Haupt-nahrungsmittel der modernen, kapitalistisch entwickelten Völker.(Oder, statt Ackerbau, Bergwerke, weil die Gesetze dieselben.)
Es ist eins der grossen Verdienste von A. Smith, dass er ent-wickelt hat, wie die Grundrente des zur Produktion andrer land-wirtschaftlichen Produkte angewandten Kapitals, z. B. von Flachs,Farbkräutem, selbständiger Viehzucht u. s. w., bestimmt ist durchdie Grundrente, welche das in der Produktion des Hauptnahrungs-mittels angelegte Kapital abwirft. Es ist in der That seit ihmkein Fortschritt in dieser Beziehung gemacht worden. Was wirbeschränkend oder zufügend zu erinnern hätten, gehört in die selb-ständige Behandlung des Grundeigenthums, nicht hierhin. Vondem Grundeigenthum, soweit es nicht sich auf den zur Weizen-produktion bestimmten Boden bezieht, werden wir daher nicht exprofesso sprechen, sondern hie und da nur der Illustration halberdarauf zurückkommen.
Der Vollständigkeit wegen ist zu bemerken, dass hier unterGrund und Boden auch Wasser etc. verstanden wird, soweit eseinen Eigenthümer hat, als Zubehör von Grund und Boden sichdarstellt.
Das Grundeigenthum setzt das Monopol gewisser Personen vor-aus, über bestimmte Portionen des Erdkörpers als ausschliesslicheSphären ihres Privatwillens, mit Ausschluss aller andern zu ver-fügen. 26 ) Dies vorausgesetzt, handelt es sich darum, den ökono-
*•) Nichts kann komischer sein als Hegels Entwicklung des Privatgrund-eigenthums. Der Mensch als Person muss seinem Willen Wirklichkeit gebenals der Seele der äussem Natur, daher diese Natur als sein Privateigenthumin Besitz nehmen. Wenn dies die Bestimmung „der Person“ ist, des Menschenals Person, so würde folgen, dass jeder Mensch Grundeigentümer sein muss,um sich als Person zu verwirklichen. Das freie Privateigenthum an Grund