Band 
Eilfter Theil.
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D. Baumgartens Vorrede. z

gleich gethanen Zusage gemäs, die in den Vorreden der erster» Theile angefangeneNachricht von den brauchbarsten Hülfsmitteln der in diesem Werke abgehandeltenGeschichte noch in gegenwärtigem Vorbericht fortsetzen, um mehrerer, zum Theilauch öffentlich bezeugtem, Verlangen ein Gnügen zu thun.

Die in der ersten westerbaanschen Anmerkung gemeldete Verbesserung desManischen Jahrs und Lalenders vorn Gregorio iz ist im Jahr 1582 nichterst unternommen, sondern wirklich eingefüret worden, nachdem derselben Bekant-machung bereits im vorhergehenden Jahre geschehen. Es sind damals der unterm24 Febr.lz82 ergangenenVerordnung zu Folge io Tagezwischen dem 4 und 15 zpcto-ber weggeworfen worden, um das gewönliche Jahr mit dem natürlichen überein-stimmig zu machen. Daß diese Verbesserung nicht durchgängig angenommen wor-den, ist nicht sowol ihrer mangelhaften Beschaffenheit und damals gleich entdecktenttnvolkommenheit zuzuschreiben; als vielmehr der billigen Bedenklichkeit, welchedie Protestanten und Griechen gehabt, dergleichen unbefugte Anordnungendes Papstes genem zu halten, welche selbst in verschiedenen römischcatholischenLändern als ein Eingrif in die höchste Gewalt der Landesherschaften angesehen wor-den. Indessen ist diese Verbesserung nicht die letzte gewesen: indem durch die imJahr 1700 von den Protestanten in Teutschland sowol als einigen benach-barten Ländern geschehene Einfürung des verbesserten und völlig astronomi-schen Lalenders nicht nur vermittelst der im Fedruario gedachten Jahres weg-gelassenen n Tage der alhier gemeldeten, sondern auch den übrigen Unrichtigkeitendes gregorianischen Lalenders in Absicht der Osterfeier und übrigen bewegli-chen Feste abgeholfen worden. Wovon sowol Franc-Blondels lMoire äu Laleu-clrier ingleichen Aloys Eiln compenäium UOU3L rationi8 reüituenäi

Küleuäarium,UNd Lhristoph Llavtt EE calenclarü a H// reüituti

explicatio und apoloZia, welche beide Mathematici vom Gregorio zu dieserVerbesserung am meisten gebraucht worden; als auch petri Sorrebowtt liiüorm

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«tensius an Rechtshandel zu füren und zu «nur z? oder z8 Jahr alt gewesen, wie Del-«blühen; denn das wil Cicero sagen, indem «lejus sagt. Es kamt uns vor, daß Cicero--er gleich drauf meldet, wie lange dieser Red- „die Zeit nicht genau genug bestimme, daß„ner ferner im Ansehen gewesen, nemlich bis „man auf seine Aussage die Nachricht des«er selbst auf dem Markt erschienen, nem, «Vellejus verwerfen könne. Es scheint uns»lich Rechtshändel zu füren, welches von ihm „der Mühe werth zu seyn, bis etwas weit-„im Jahr 674 zum erstenmal geschehen. Zehn «läufiger anzumerken: weil unsere Verfasser«Jahre, nachdem Horccnstus Rechtshändel „sonst in Absicht des Brutus sehr genau seyn„zu füren angefangen, ist Brutus geboren „wollen.,, 7)Bey §.690 Anm.P. S.66z„worden, das ist ohngefär im Jahr 67z oder zu den Worten, Gpurius Manlius: «Im«674. Er starb im Jahr der Stadt Rom «Englischen stehet Manlius, es mus aber«711. Folglich ist er, als er umgekommen, "Spurius Melius heißen.«