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ter, ist das, worauf das Urtheil weiset.’Vergeltung ist das Symbol, worin das Mis-fallen sich ausdrückt. Eine scheinbare Po-sition, worin eine Negation verhüllt liegt.
Zwey Bemerkungen dringen sich hier so-gleich auf. Die eine: für das Verhältnifsganz gleichgültig ist die Art von Wohloder Wehe, welche beabsichtigt, und welcheempfunden wurde; demnach auch die, wel-che vergeltend zugefügt wird. Denn nur,in wiefern etwas den Willen genehm oderzuwider ist, in so fern kommt es hier inBetracht, wo nicht von dem Gewollten, son-dern von den Willen als solchen die Redeist. Bey der Vertauschung eines Übels miteinem andern Übel , einer Lust mit einerandern Lust, würde nur die Abmessung desgleichen Quantums Schwierigkeiten machen,Welcher sorgfältig beybehalten werden mufs,Weil jeder Fehler hiegegen einen unvergol-'tenen Überschufs hervorbringen würde, derVon neuem Vergeltung erforderte. — Diezweyte Bemerkung: Wer vergelte, bleibt