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Allgemeine practische Philosophie / von Johann Friedrich Herbart
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Verschwinden der alten, auf welche gerech-net war. Dafs nun schon die blofse Achtlossigkeit, welche Schuld wird an dem Wehedessen, der Achtsamkeit fordern durfte,Vergeltung begründet: dies ist das bekannteSeitenstiick zu der Bestrafung des bösenVorsatzes. In beyden Fällen ist es Stö-rung des vorigen Zustandes, welche misfällt;nur im Falle des Vorsatzes wird das Nich-tige durch das Wirkliche , im Falle derSchuld das Wirkliche durch das Nichtigegestört. Dort ist es willenlose Ruhe, welcheunterbrochen wird durch das Eingreifen ei-nes Willens in den andern; hier ist es be-harrliclie Thätigkeit der Entschliefsung, wel-che abgebrochen wird durch blofse Abspan-nung der Aufmerksamkeit. Hoffentlichbedarf es keiner Erinnerung, dafs Verschul-dungen durch unbehutsames Handeln hiernicht als etwas Positives betrachtet werdenkönnen, da die Handlung selbst nur in sofern in Betracht kommt, als sie das Nach-

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lassen der gebührenden Sorgfalt offenbart.