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zum Gegenstände des Streits , oder zumMedium der That, dient, nicht so ganz einÄufseres ist, als Xvie es bisher genommenwurde. Dergleichen kann nicht füglich ei-nen angemessenen Platz finden, wenn manzwey Wissenschaften trennt, deren eine dieäufsere, die andre die innere Gesetzgebungsoll zu besorgen haben. —
Das einfachste trete voran! — Gesetzt,eine Wohlthat sey von so besonderer Art,dafs sich das Wohl, was sie zufügt, mitnichts anderm vergleichen lasse: so wirdfür sie keine andre, als nur eine solcheVergeltung, die das nämliche Wohl zurück-gebe, können gedacht werden. Gesetzt fer-ner, eine Gesinnung sey an sich selbst That,indem sie, als Gesinnung, unmittelb..r wohl-tliue, und zwar auf eine Weise, die keineVergleichungen gestatte; so würde sie nurdurch eine ähnliche Gesinnung können ver-golten werden. Das Gesagte trifft zu beydem Wohlwollen; dessen Gegenstand zu*eyn, ein Wohlgefühl hervorbringt, welches
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