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Allgemeine practische Philosophie / von Johann Friedrich Herbart
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einzelnen Vernunftwesens wieder hervor,'nach welchem jede Persönlichkeit ihrem eig-nen Rlaafse gerecht, d. h. gleichschwebendvielseitig se}-ri soll. Hieraus ergiebt sich dieRegel der Äufserung und Zurückhaltung. Dieeinzelne Hervorragung nämlich, (welche so-viel möglich in Eins soll gedrängt werden)verlangt öffentliche Darstellung; denn der in-dividuellen Vollkommenheit bringt sie mehrSchatten als Licht, hingegen im Cultursystem.kann sie einen Werth erlangen; und da darfneben ihr alle übrige Ausbildung nur alsEmpfänglichkeit erscheinen. Das Gieiclnnaafsdieser übrigen, mannigfaltigen Ausbildung istder Schmuck der Person, sc fern sie alleinsteht; und da gebührt sichs, der hervorra-genden Stärke zu vergessen.

Unvermeidlich aber zählen die Mehrernauf einander; weil sie nur zusainmengeHomnien der Idee entsprechen. Daraus ent-steht, wenn schon nicht die Erklärung, sodoch die Präsumtion eines rechtlichen Ver-hältnisses unter ihnen; welches auf man-

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