tion der beseelten Gesellschaft. Es müssenferner die Absichten der Privatwillen sichordnen nach den Ideen der Verbindungen fürRecht, Lohn, Verwaltung, Cultur; sie müs-]sen sich versagen was denselben zuwider-läuft, damit der aus ihnen, in den Theilenund im Ganzen resultirende, allgemeine Wil-le, nicht blofs ein Zusammentreffen der Will-kiihr, sondern wahrhaft Eine Seele in Allendarstellen möge. Es müssen die Formen fürdie Theile und fürs Ganze rein hervorgehnaus den äufsern vorhandnen Bedingungender Realisirung der Ideen; ihre Festigkeitin Rücksicht des Zwecks darf Niemand auchnur bezweifeln; wandelbar können sie nurin so fern seyn, als die äufsern Bedingun-gen sich ändern. Was endlich die Machtanlangt : so mufs sie sich eben so geglie-dert, und als nicht mehr noch minder Eins,darstellen, wie die jedesmal wirklich voi’-liandne Articulation der beseelten Gesell-schaft es mit sich bringt. Sofern sie gegendie Privatwillen wirkt, findet sie ihre Richt-schnur in den Regeln des Rechts- und Lohn-
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Buch
Allgemeine practische Philosophie / von Johann Friedrich Herbart
Seite
326
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