Band 
Erster Theil.
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Gegenstände der Römischen Gesetzgebung schreyend falscheMeinungen hervorbringt: Meinungen, bey denen dieStimme des Rechts Verdammniß über wahrhaft makel-lose Thaten und Unternehmungen aussprechcn, oder einahndendes leidenschaftliches Gefühl für Größe und Hoheitden gefährlichsten Folgerungen und Unternehmungen dasWort reden muß.

Als die Griechen unter Roms Oberherrschaft gefallenwaren, beschäftigte die Frage, ob Roms Größe eine Gabedes Glücks, oder frey, wie sie es nannten durch Tugend,erworben sey, ihre Schriftsteller, von denen die Meinungder Lesenden und der Gesellschaft des wehrlosen undmüßigen Ostens bestimmt ward. Es war eine müßigeFrage; nicht in dem Sinn aufgestellt wie Mithridatesihr wohl spater nachgesonnen haben mag: ob jeder Wider-stand fruchtlos seyn würde? ob ein unwandelbares Schick-sal Rom die Weltherrschaft bestimmt habe? ob, fast ebenso furchtbar wie dieses, eine unerreichbare Vortrefflichkeit-es Nationalsinnes und der Einrichtungen RömischenHeeren den Sieg auf ewig zusichere ? Es war nur die Be-schäftigung derjenigen, welche sich der Scham entledigenwollten über die schmähliche Art mit der sie in ihr Elendherabgesunken waren, indem sie Mangel an Kraft, Tu-gend und Verstand da als Nebensache ausgaben wo einunwiderstehliches Schicksal geboten habe; wobey sie nachSklavenart, wie Tanthias bey dem Komiker, den höch-sten Genuß darin fanden ihre Herren zu behorchen, zu be-klatschen und zn belügen "). Polybius, dem es Ernst ge-

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