es scheint, durch einen förmlichen Vertrag mit denHäuptern des Volks; er wolle gesetzmäßig die Stimmenfür fünfplebejische Candidaten annehmen, wenn er selbstmit den von ihm empfohlnen Patriciern gewählt würde.Ein unseliger Vertrag, dessen Schuld aber nicht aufdie Plebs, der der offne Weg zum Genuß ihrer Rechteverschlossen war, sondern auf die Arglist der Patricierfällt, welche jedes zum Vortheil des Volks gegebeneGesetz in der Ausführung vereitelten.
So waren nun zum erstenmal seit Brutus TodePlebejer zur höchsten Würde der Republik gelangt. Diesverkennt auch Dionysius nicht, obwohl er irrig zwey derplebejischen Decemvirn, M'. Nabulejus und T. Antoniusnicht zu ihnen zählt, da doch an der Plebität dieserGeschlechter nicht der geringste Zweifel seyn kann ").Dem Schein nach war diese Wahl mehr als Ersatz fürden Verlust der tribunicischen Gewalt: die Erfahrungdieser Zeit belehrte das Volk, und sogar die Patricier»als das Consulat und alle Würden zwischen beydenStänden getheilt waren blieb das Tribunal doch unent-behrlich als eigentliche Volksrepräsentation; es verlorseine finstre Feindseligkeit, und ward den Patriciern nichtweniger wohlthätig als dem Volk. — Die plebejischenDecemvirn waren, so weit uns die Nahmen der thäti-gen Tribunen bekannt find, nicht aus ihrer Mitte: esscheinen reiche, unbedeutende und charakterlose Leute ge-wesen zu seyn, die sich von dem Glanz der Geburt undfrüher bekleideter Würden ihrer patricischen Collegen
Dionysius X. o. K.