geschehen " ). Dieses war dann nichts anderes als wennein Parlament oder Stande dem Landesherr« Subsidienversagt haben.
Das Elend welches aus dem allgemeinen Unglückund jener höchst ungerechten einseitigen Belastung des ple-bejischen Standes hervorging, ward durch die Verwir-rung erhöht welche die Zerstörung der Stadt in die Ver-waltung gebracht hatte. Es ist schon früher gezeigt wor-den, daß, eben weil die Gesetze keine Art von Realhypo-theken kannten, — diese Schöpfung des attischen Rechts,wo sie schon so weit als nur in neueren Staaten ausgebil-det war, — die persönliche Verschuldung die Last der aufdem gesammten quiritarischen Eigenthum des Plebejershaftenden Steuer gar nicht verminderte: und daß vonLusirum zu Lusirum, ohne alle Rücksicht auf die eingetre-tenen Veränderungen, wie bey den Jndictionen der späte-ren Kaiser, nach dem Catasier des letzten Census gesteuertwerden mußte. Aber auch dieser war durch die allge-meine Verwüstung unbrauchbar geworden. Währendfünfzehn Jahren nach der Räumung der Stadt ward dieVermögenssteuer nur nach ungefähren Abschätzungen er-hoben"). Zwar ließ sich das Bedürfniß nicht verheh-len, und endlich wurden zweymal Censoren erwählt, umeine gerechtere Ordnung herzustellen ( 3/5 und 377). Siesollten auch den Schuldenzusiand der Nation untersuchen,vermuthlich um, wie es später geschah, eine allgemeine
rr) Livius VI. L. ZI.
") Einen andern Sinn kann die Nachricht von dem trlbulumlL-nerarium nicht haben. Festus s. V. trlbutum.