Scheüiwahl durch die Stimmen der Patricier und ihrerClienten *").
Auch für das dritte Jahr, 402, behaupteten sich diePatricier in dem gesetzwidrigen Besitz. Aber jetzt mußdie Gährung so heftig geworden seyn daß der Senat derMacht des Confulats mißtraute. Während fünf sich fol-gender Jahre (402 — 6) ward alljährlich, in Friedenoder unter unbedeutenden Kriegen, ein Dictator ernannt,sichtbar immer, wenn auch nicht immer mit Erfolg, UMdie Wahlen nach den Ansprüchen der Patricier durchzu-führen. Die größere Gewaltsamkeit rief heftigeren Wi-derstand hervor. T. Manlius , als Dictator, war ent-schlossen lieber das Consulat untergehen zu lassen alseinen plebejischen Consul zu dulden "). Aber die Tri-bunen gestatteten ihm nicht die Wahl zu halten; die Zeitseiner Magistrate verfloß, und ein Interregnum trat einwelches sich durch gleiche Hartnäckigkeit beyder Partheyenbis zum elften Jnterrex verlängerte. Endlich befahl derSenat, das licinifche Gesetz solle beobachtet werden.Doch war.es nur erzwungene Nachgiebigkeit für ein jemziges Mal: eben wie ein dem Frieden gebrachtes §Opfer ) genannt ward, was schlechthin Pflicht, kei- !nes Danks werth war, und keineswegs auch nur die ge-häuften Sünden der Widerspenstigkeit gegen das Gesetzversöhnte. Im folgenden Jahr siegten die Patricier durchzwey Interregnen; für das Jahr 425 behauptete das Volk ^die Kraft seines Gesetzes: aber der Dictator L. Furius Ca-
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