Band 
Zweyter Theil.
Seite
440
JPEG-Download
 

44o

Fortse-Hung der abgebrochenen inne-ren Geschichte.

Das Gesetz des Jahrs Zy8 beschrankte, nach dieserErklärung, die erlaubten Zinsen auf zehn von hundertfür das bürgerliche Jahr. Daß eine allgemeine Abzah-lung der Schulden beabsichtigt ward, und daß die Schuld-forderungen ohne vorhergehende Kündigung, mit demAblauf des Jahrs, fällig wurden, erhellt aus der Wichti-gen und wohlthätigen Gesetzgebung von 40z *»). Auchhier erscheint der freundliche Valerische Nahme. P. Pu-blicvla, und sein plebejischer College C. Marcius Rutilus,liessen das Volk fünf Commissarien erwählen, zwey Patri-cier und drey Plebejer, welche eine allgemeine Liquidationder Privatschulden übernahmen (gulngusvlrl menssrli)»Wer, bey wirklichem Vermögen, unfähig war baare Zah-lung zu leisten, dem Staat aber Sicherheit zu stellenvermochte; für den leisteten diese Zahlung durch Vor-schuß aus der Staatscasse: wer keine annehmliche Bürgengeben konnte, aber Eigenthum besaß, dem ward es ab-geschätzt, und dem Gläubiger als Zahlung übergeben.Auch aus diesem Verfahren erhellt, wie fremd dem altenRecht ursprünglich der Gedanke war daß Vermögen für

entstand. Ich darf es äußern daß ihm meine Erklärungvollkommen genügt: und ich wiederhvhle daß genaue Ueber-einstimmung in Zahlverhältnjssen allenthalben als der aller»bündigste Beweis anerkannt werden muß, wie da» unge»fähre dabey ganz unleidlich ist.

"h Lioius Vli.. ar.