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1 (1844) Das Verbrechen der Religionsstörung nach den Gesetzen des Kantons Zürich : eine Beleuchtung zur Belehrung des Volkes, angeknüpft an den Prozess des Literarischen Comptoirs wegen der beiden Schriften: "Das entdeckte Christenthum", und "Ein und zwanzig Bogen aus der Schweiz" / von Julius Fröbel
Entstehung
Seite
7
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Es werden diesem 1. Hefte andere folgen, deren Stoffzum Theil schon vorliegt, zum Theil ohne Zweifel von derZukunft noch geliefert werden wird.

Was nun den speciellen Inhalt des gegenwärtigenHeftes betrifft, so spricht sich an diesem selbst das, wasin ihm bewiesen werden soll, aus die grellste Weiseaus, und dasselbe enthält schon dadurch eine Belehrung,welche auf keine andere Weise je so eindringlich ertheiltwerden könnte. Alle die Stellen aus zwei Schriften, durchderen Bekanntmachung ein Verbrechen begangen worden seinsoll, darf ich hier mit Fug und Recht als Theil gerichtli-cher Akten bekannt machen!-

Es ist mir in der That unangenehm, daß diese Stellendem Leser hier aus ihrer ganzen Verbindung herausgerissen,nackt und grell, vor Augen treten, und ihm deßhalb theil-weise als Frivolitäten erscheinen mnffen, während sie, imZusammenhange, zu Untersuchungen gehören, die nicht dasAergerniß sondern die Wahrheit zum Zwecke haben, magauch der Weg, auf dem diese gesucht wird, nicht Jedemgefallen. Auch mir gefällt so wenig ich mich davorfürchte, das für wahr erkannte rücksichtslos auSzusprechen- manche der abgedruckten Stellen nicht, manche dar-um nicht, weil ich sie für unwahr, manche nicht, weilich sie für unschön halte; und die Schrift:das ent-deckte Christenthum" ist im Ganzen nicht nach meinem Ge-fchmack, weil sie, bei aller Leidenschaftlichkeit der Kritik,