„Durch die unterm 12 . Map 1814 sowohl„ Ihnen per Original , uns von Ihnen per Co«„pie eingehändigte diplomatische Commission«!.//Weisung der hohen Taqfatzung/ und dessen Bey«„stimmung durch die Gemeinde den 22. May„1814, welche Ihnen den gleichen Tag mitge.„ theilt worden, glaul'ten wir uns nebst den zu„berichtigenden Verhältnissen, alS gleiche Land.„leute aus unserm provisorischen Zustande tu„eine bestimmte Lage versetzt. Wie hatte also„am 24. April 1815 die Motion vor hochweisem„Landrath gemacht werden können, ob Engel,„berq zum Mehren zugelassen werden solle oder„ nicht, wenn Nidwalden obigem Grundsatz bey.„ gestimmt hätte." rc. rc. rc.
Thatsache ist's, daß Engelberg den 22ffenMay 1814 feinen Anschluß an Nidwalden feverlichausgesprochen, selben der Regierung kund gethan,und so seinen provisorischen Zustand beendigt hat.Thatsache ist's, daß dadurch die Thalleute vonEngelberg Landleute von Nidwalden geworden stnd.Thatsache ist es aber auch, daß die Regie«rung von Nid dem Wald sie bis auf diese Stundeals solche behandelt, und also faktisch dem Grund«fatze der Einverleibung das Siegel aufgedrükt hat.Wegen einer Privat. Meinung, die keine wieder«rechtliche Maßnahme zur Folge hatte, kann Engel.Vera so wenig staatsrechtliche Verhältniße aufheben,