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Gerechtssamen her, die oft voneinander sehr abweichend waren, ge-genwärtig aber wenig Einfluß wehr ausüben.
Es wohnen oft mehrere Haushaltungen in einem Bauernhaus,von welchen jede einen Antheil an Haus und Scheune als Eigenthumbesitzt.
Blitzableiter giebt es im Kanton sehr wenige.
6) VermögenSstand.
Der Vermögensstand ist schwer zu bestimmen.
Die Grundstücke find behufs der Versteuerung einer Schätzung(Kadaster) unterworfen. Diese Schätzung fand zur Zeit der helveti-schen Regierung statt. Dieselbe ist aber etwas flüchtig gemacht, unddarum nicht genau.
Die Gesammtsumme der Schätzung der Grundstücke im ganzenKanton beträgt 88,000,000 Fr.n.W., wovon es auf die Stadt 5,000,000 Fr.betrifft. Allein diese Summe ist in Wahrheit zu niedrig, wie sichaus Folgendem crgiebt.
Das Brandaffekuranzkapital für den ganzen Kanton steigt auf60,000,000 Fr. Aus der Vergleichung des BrandaffekuranzkadasterSmit dem Gkterkadaster ergiebt sich, daß letzterer m gering angeschla-gen sein muß. Denn, angenommen der BrandvcrsicherungSkadaster seii» hoch, und gesetzt, die sämmtlichen Gebäude seien nur vierzig stattseihszig Millionen werth, so muß der Werth aller Liegenschaftensammt den Gebäuden auch dann noch gewiß über achtundachtzig Mil-lionen steigen, und wir sind überzeugt, daß man für 100, auch für120 Millionen Franken den ganzen Flächcnranm des Kantons Luzeruuicht kaufen könnte. Als Beleg mag dienen, daß im Jahr 1823, umdie Steuerpflichtigen zu erleichtern, mit einem Federzuge der Kadasterum einen Fünftel hinnntergeschätzt wurde. Ohne solche Hinunter-setzung würde der gcsammtc Kadasterwerth der Güter schon auf 110Millionen n. W. ansteige». Es tritt hinzu, daß seit Errichtung derKadastcrtabellen zur Zeit der Helvelik die Preise der Güter viel höhergestiegen sind.
Der Weltstand allein findet sich auf circa siebe» Millionen n. W.
geschätzt.
. Das gesammtc reine Vermögen wird auf circa hundert Millionenberechnet Es stützt sich diese Berechnung auf die Angaben der Steuer-bflichtigen. Allein es ist bekannt, daß diese Angaben weit zu niedrigund. Das reine Vermögen darf immerhin zu 150 Millionen oderNoch höher angeschlagen werden. Vermögen, welche 3 bis 400,000 Fr.übersteigen, giebt es keine. Zwar starb unlängst ein Mann in der^>tadt Luzcrn, welcher etwas mehr als eine Million hinterließ; einanderer ist noch vorhanden: allein es ist dieses eine Seltenheit.
. Gemäß den Steuerregistern versteuern im ganzen Kanton nurwchSzehn mehr als 100,000 Fr., wovon in der Stadt Luzcrn dreizehn,Vngegen im ganzen übrigen Amte Luzern keiner, tm Amte HochdorfWei, und zwar beide in der Gemeinde Hohenrain ; im Amte Entle-"Nch einer; in den Aemtern Sursee und Willisau keiner, was Alles